Wlz-Versicherungssituation Ihrer Familie

Haben Sie Familie? Und wohnt Ihre Familie außerhalb der Niederlande? Dann ist Ihre Familie in der Regel nicht nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert.

Wichtig zu wissen

Um festzustellen, ob Ihre Familie nach dem Wlz pflichtversichert ist, prüfen wir unter anderem, was für eine Art von Arbeit Sie haben und in welchem Land oder welchen Ländern Sie arbeiten. Auch die Frage, in welchem Land Ihre Familie wohnt, ist wichtig für die Versicherungssituation Ihrer Familie nach dem Wlz.

  1. Ihre Familie wohnt in den Niederlanden

    Arbeiten Sie außerhalb der Niederlande? Und wohnen Sie und Ihre Familie in den Niederlanden? Dann sind Ihre Familienmitglieder eventuell nicht nach dem Wlz pflichtversichert. Das hängt davon ab, welche Art von Tätigkeit Sie außerhalb der Niederlande ausüben und ob Ihre Familienmitglieder auch arbeiten.

    In bestimmten Fällen können Sie eine so genannte Vertragspolice abschließen. Damit haben Ihre Familienmitglieder Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden, wobei die Kosten aus Ihrem Beschäftigungsland erstattet werden.

  2. Ihre Familie wohnt außerhalb der Niederlande

    Wohnen oder arbeiten Sie in den Niederlanden? Und wohnt Ihre Familie in einem anderen Land? Dann sind Ihre Familienmitglieder nicht nach dem Wlz pflichtversichert. In bestimmten Fällen können Sie Ihre Familienmitglieder mitversichern.

  3. Sie arbeiten als Beamter/Beamtin

    Sind Sie Beamter/Beamtin? Dann können Ihre Familienmitglieder nach dem Wlz versichert sein. Ob Ihre Familienmitglieder versichert sind, hängt davon ab, in welchem Land und für welche Organisation Sie als Beamter/Beamtin tätig sind.

    • Sind Sie als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin in einem anderen Land bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat tätig? Dann sind Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden nach dem Wlz versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr nach dem Wlz versichert.
    • Wenn Sie als niederländischer Beamter/niederländische Beamtin außerhalb der Niederlande bei einer anderen niederländischen Behörde arbeiten, gibt es 2 Möglichkeiten:
      • Arbeiten Sie außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann bleiben Ihre Familienmitglieder weiterhin in den Niederlanden versichert. Wenn aber ein Familienmitglied außerhalb der Niederlande arbeitet und ein Arbeitseinkommen erhält, das über dem Steuerfreibetrag liegt, dann ist dieses Familienmitglied nicht mehr versichert.
      • Arbeiten Sie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz? Dann sind Ihre Familienmitglieder ab dem 1. Januar 2024 nicht versichert.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt auf unserer Website beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob Sie pflichtversichert sind? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.