Sie erhalten eine Sozialleistung, Rente oder Pension

Bekommen Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension aus einem anderen Land als den Niederlanden? Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Sie nach nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind.

Ihre Situation

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, prüfen wir, aus welchem Land Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension erhalten und ob Sie eventuell aus mehreren Ländern eine Sozialleistung oder Rente/Pension erhalten.

  1. Ihre Sozialleistung oder Rente/Pension wird dauerhaft gezahlt

    Bekommen Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder aus der Schweiz eine Sozialleistung, Rente oder Pension, zum Beispiel eine Altersrente oder Leistung wegen Erwerbsminderung? Dann sind Sie in den Niederlanden zwar sozialversichert, aber in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert.

  2. Ihre Sozialleistung oder Rente/Pension wird nur eine Zeit lang gezahlt

    Bekommen Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension aus einem Land der EU oder des EWR oder aus der Schweiz? Und wird diese nicht dauerhaft gezahlt? Zum Beispiel eine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld? Dann sind Sie in den Niederlanden in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert. Sie sind in dem Land, das Ihre Sozialleistung oder Ihre Rente/Pension zahlt, sozialversichert.

  3. Vertragspolice

    In bestimmten Fällen können Sie eine so genannte Vertragspolice abschließen. Hiermit werden Ihnen die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung in den Niederlanden so erstattet, als wären Sie in den Niederlanden krankenversichert. Dies gilt auch, wenn Sie eine Krankenversicherung in einem anderen Land haben.

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, prüfen wir, aus welchem Land Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension erhalten und in welchem Land Sie wohnen.

  1. Ihre Sozialleistung oder Rente/Pension wird dauerhaft gezahlt

    Bekommen Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension aus den Niederlanden? Dies kann zum Beispiel eine AOW-Leistung sein oder eine Leistung nach dem niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA). Dann sind Sie nicht nach dem Wlz pflichtversichert.

  2. Ihre Sozialleistung oder Rente/Pension wird nur eine Zeit lang gezahlt

    Bekommen Sie eine Sozialleistung oder Rente/Pension aus den Niederlanden, zum Beispiel eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW) oder dem Krankengeldgesetz (ZW)? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert.

  3. Medizinische Versorgung im Wohnland

    Sie haben eventuell Anspruch auf medizinische Versorgung in Ihrem Wohnland. Dies entscheidet das CAK. Sie erhalten dann vom CAK das Formular S1 (früher: E121). Dies ist eine Bescheinigung darüber, dass Sie Anspruch auf medizinische Leistungen in Ihrem Wohnland haben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim CAK.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.