Sie sind im Gefängnis

Befinden Sie sich im Gefängnis, in einer Haftanstalt oder in Sicherungsverwahrung? Sehen Sie hier, was Sie für Ihre Krankenversicherung regeln müssen.

  1. Informieren Sie Ihre Krankenversicherung

    Informieren Sie Ihre Krankenversicherung darüber, dass Sie im Gefängnis, in einer Haftanstalt oder in Sicherungsverwahrung sind. Ihre Krankenversicherung entscheidet, ob Ihre Versicherung ausgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung mehr zu zahlen brauchen, solange Sie im Gefängnis sind. Sie sind dann über den Staat versichert.

  2. Sie wurden entlassen

    Informieren Sie Ihre Krankenversicherung, wenn Sie entlassen wurden. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie wieder Krankenversicherungsbeiträge.