Sie arbeiten in den Niederlanden

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden? Aber Sie arbeiten in den Niederlanden? Und arbeiten Sie nicht in anderen Ländern? Dann sind Sie in der Regel nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert.

Voraussetzungen

Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, aber wohl in den Niederlanden arbeiten, können Sie nach dem Wlz pflichtversichert sein. Lesen Sie alle Voraussetzungen:

  • Sie arbeiten tatsächlich in den Niederlanden. Arbeiten Sie für ein niederländisches Unternehmen oder erhalten Sie Ihren Gewinn von einem niederländischen Unternehmen, aber üben Sie alle Tätigkeiten außerhalb der Niederlande aus? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert.
  • Sie wurden nicht entsendet
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz
  • Sie haben nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (WER) oder der Schweiz. Sie haben wohl eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis

Andere Situationen

Auch in den folgenden Situationen sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert:

  • Sie arbeiten als Au-pair in den Niederlanden und erhalten eine Vergütung, Verpflegung und Unterkunft
  • Sie machen ein Praktikum in den Niederlanden und erhalten dafür mindestens den niederländischen Mindestlohn
  • Sie studieren in den Niederlanden und haben einen bezahlten Nebenjob

Mehrere Länder

Arbeiten Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern in mehreren Ländern? Dann sind Sie meistens nicht nach dem Wlz pflichtversichert.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.