Wollen Sie ein Studium oder ein Praktikum machen? Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Sie nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind.
Ihre Situation
Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, wird auch geprüft, ob Sie in den Niederlanden arbeiten.
Sie ziehen für ein Studium in die Niederlande
Sind Sie in die Niederlande gezogen, um hier zu studieren? Und sind Sie nur aus diesem Grund in die Niederlande gezogen? Dann sind Sie in der Regel nicht automatisch nach dem Wlz pflichtversichert. Auch dann nicht, wenn Sie sich mit Wohnort in den Niederlanden angemeldet haben. Sie brauchen in der Regel keine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen.
Studieren Sie in den Niederlanden und stammen Sie von den BES-Inseln oder aus Aruba, Curaçao oder St. Maarten? Und wohnen Sie schon länger in den Niederlanden oder haben Sie vor, mehrere Jahren in den Niederlanden zu wohnen? Dann sind Sie vielleicht doch nach dem Wlz pflichtversichert.
Haben Sie einen Nebenjob oder eine ehrenamtliche Arbeit, für die Sie Geld erhalten? Dann kann es sein, dass Sie nach dem Wlz pflichtversichert werden und eine Krankenversicherung in den Niederlanden abschließen müssen.
Sie machen ein Praktikum in den Niederlanden (Bestimmungen bis zum 31. August 2025)
Machen Sie ein bezahltes Praktikum und ist die Vergütung für dieses Praktikum mindestens so hoch wie der niederländische Mindestlohn? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert.
Werden Ihnen Kosten erstattet? Auch dies zählt als Praktikumsvergütung. Bitte beachten Sie, dass auch Verpflegung und Unterkunft als Vergütung gelten können.
Sie machen ein Praktikum in den Niederlanden (Bestimmungen ab dem 1. September 2025)
Ab dem 1. September 2025 gelten neue Bestimmung für Studierende aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder aus Vertragsstaaten, die in den Niederlanden ein Praktikum machen.
Sie wohnen in einem Land der EU, des EWR, in der Schweiz oder einem Vertragsstaat
Machen Sie in den Niederlanden ein Praktikum und bekommen Sie dafür eine Vergütung? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert, wenn Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind, zum Beispiel in der Krankenversicherung oder nach dem Gesetz über die Erwerbsunfähigkeitsleistung für jung Behinderte (Wajong). Möchten Sie wissen, ob Sie in den niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind? Erkundigen Sie sich bei der Organisation, bei der Sie das Praktikum machen, oder beim UWV.
Üben Sie neben Ihrem Praktikum noch eine andere Erwerbstätigkeit aus? Dann kann dies Folgen für Ihre Versicherung haben. Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Sie wohnen nicht in einem Land der EU, des EWR, in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat
Machen Sie in den Niederlanden ein Praktikum und bekommen Sie dafür eine Vergütung? Dann sind Sie nach dem Wlz pflichtversichert, wenn die Vergütung für das Praktikum mindestens so hoch ist wie der niederländische Mindestlohn. Die Erstattung von Unkosten zählt auch als Vergütung. In bestimmten Situationen zählen auch Unterkunft und Verpflegung als Vergütung.
Üben Sie neben Ihrem Praktikum noch eine andere Erwerbstätigkeit aus? Dann kann dies Folgen für Ihre Versicherung haben. Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, wird auch geprüft, ob Sie außerhalb der Niederlande arbeiten.
Sie machen außerhalb der Niederlande ein Praktikum oder sind ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig
Wenn Sie außerhalb der Niederlande ein Praktikum machen oder ehrenamtlich, als Au-pair oder Ph.D.-Student/-in tätig sind und keinen Brief vom CAK erhalten haben, dann brauchen Sie keine Prüfung der Wlz-Versicherungssituation zu beantragen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um weitere Informationen zu erhalten.
Sie haben einen Nebenjob außerhalb der Niederlande
Haben Sie einen Nebenjob und bekommen Sie hierfür Geld? Dann sind Sie eventuell nicht mehr nach dem Wlz pflichtversichert.
Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.