Was ist eine A1-Bescheinigung?

Wird Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin vorübergehend außerhalb der Niederlande arbeiten? Dann bleibt er oder sie oft in den Niederlanden sozialversichert.

Die Sozialversicherung in den Niederlanden können Sie mit einer A1-Bescheinigung/certificate of coverage nachweisen.

Nur für Länder der EU, des EWR oder für Vertragsstaaten

Sie können diese Bescheinigung nur dann beantragen, wenn Sie oder Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin vorübergehend in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat arbeitet.

Bescheinigung rechtzeitig beantragen

Beantragen Sie die A1-Bescheinigung, bevor Sie oder Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin die Arbeit im anderen Land aufnimmt. So vermeiden Sie, dass Sie später Probleme mit den Behörden bekommen.

Original der Bescheinigung

Das Original der A1-Bescheinigung senden wir nur Ihrem Arbeitnehmer zu. Wir stellen die A1-Bescheinigung/certificate of coverage nur ein Mal aus.

Ihr Arbeitnehmer kann Ihnen eine Vollmacht erteilen. Dann erhalten Sie das Original der A1-Bescheinigung.

Übersicht aller genehmigten A1-Bescheinigungen

In TWinternet können Sie von allen genehmigten A1-Bescheinigungen eine PDF-Datei erstellen. Wenn Sie kein TWinternet-Benutzerkonto haben, erhalten Sie eine Übersicht per Post.

Wann ist die Bescheinigung nicht mehr gültig?

Die A1-Bescheinigung/certificate of coverage ist für den Zeitraum gültig, für den die Bescheinigung ausgestellt wurde, es sei denn, die Bescheinigung wurde zwischenzeitlich für ungültig erklärt.