Bleibt Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert?
Soll Ihr Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande arbeiten und handelt es sich um eine Entsendung? Dann sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert bleibt. Und ob Sie in den Niederlanden Beiträge zahlen müssen. Das hängt unter anderem von dem Land ab, in dem Ihr Arbeitnehmer arbeiten wird.
Sie haben ein Unternehmen, das Personen oder Güter in Länder der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) transportiert. Wenn Ihr Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande arbeiten wird, bleibt er in der Regel in den Niederlanden sozialversichert, und zwar wenn Ihr Arbeitnehmer:
- in den Niederlanden wohnt oder
- in einem anderen EU-Land wohnt und weniger als 25 % der Arbeitszeit im Wohnland arbeitet.
Sie behalten Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers ein und zahlen diese an den Belastingdienst in den Niederlanden. In vielen Ländern kontrolliert die Gewerbeaufsicht, ob Ihr Arbeitnehmer sozialversichert ist. Anhand der A1-Bescheinigung/certificate of coverage können Sie dies nachweisen. Ohne A1-Bescheinigung/certificate of coverage darf Ihr Arbeitnehmer in bestimmten Ländern nicht arbeiten.
In bestimmten Situationen gelten Ausnahmen. Diese sind im Folgenden beschrieben:
Ihr Arbeitnehmer wohnt außerhalb der Niederlande
Wohnt Ihr Arbeitnehmer nicht in den Niederlanden und arbeitet er in 2 oder mehr EU-Ländern (einschließlich der Niederlande)? Ist Ihr Arbeitnehmer zum Beispiel Reisebusfahrer, Lastwagenfahrer oder Binnenschiffer? Beantragen Sie dann die A1-Bescheinigung beim Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Ihr Arbeitnehmer wohnt. Dieser Träger entscheidet, ob auf Ihren Arbeitnehmer die niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit Anwendung finden. Wenn dies der Fall ist, können Sie innerhalb von 2 Monaten bei uns eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage auf Papier beantragen. Senden Sie uns zusammen mit dem Antrag die schriftliche Bescheinigung des anderen Trägers zu.
Ihr Arbeitnehmer arbeitet mindestens 25 % seiner Arbeitszeit im Wohnland
Wenn Ihr Arbeitnehmer nicht in den Niederlanden wohnt und mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in dem EU- oder EWR-Land arbeitet, in dem er wohnt, ist Ihr Arbeitnehmer in seinem Wohnland versichert. Melden Sie sich als Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde des Landes an, in dem Ihr Arbeitnehmer wohnt. Dann kann Ihr Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung oder Erreichen des Rentenalters eventuell eine Leistung aus diesem Land bekommen.
Gehört Ihr Arbeitnehmerzum Cockpit- oder Kabinenpersonal in der Zivilluftfahrt?
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer als Cockpit- oder Kabinenpersonal in der Zivilluftfahrt? Dann ist er in dem Land versichert, in dem sich die Heimatbasis befindet. Wenn die Heimatbasis in den Niederlanden liegt, ist Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert.
Ihr Arbeitnehmer ist Rheinschiffer
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer auf einem Rheinschiff? Dann ist er in dem Land versichert, in dem der Betreiber des Schiffes seinen Unternehmenssitz hat.
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert bleibt.
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