A1-Bescheinigung kostenlos über TWinternet beantragen

Sie können über TWinternet ganz einfach und kostenlos eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage beantragen. Es gibt Unternehmen, die Ihnen anbieten, die A1-Bescheinigung für Sie zu beantragen. Diese Unternehmen verlangen hierfür Geld. Das ist nicht nötig. Beantragen Sie die A1-Bescheinigung immer direkt bei uns. 

A1-Bescheinigung beantragen

Beantragen Sie über TWinternet eine A1-Bescheinigung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto für TWinternet und eHerkenning.

Der Antrag über TWinternet ist nur möglich, wenn sich der Sitz Ihres Unternehmens in den Niederlanden befindet.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Niederlande? Dann können Sie Ihren Antrag auf Papier stellen.

Antrag auf Papier

Können Sie die A1-Bescheinigung nicht über TWinternet beantragen? Laden Sie dann das Formular herunter und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zu.

  1. Besondere Situationen

    Kontrollieren Sie, bevor Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, ob eine besondere Situation für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin oder Ihr Unternehmen vorliegt.

  2. Vollmacht für A1-Anträge

    Für den Antrag auf eine A1-Bescheinigung über TWinternet benötigen Sie eHerkenning. Haben Sie bestimmte Mitarbeiter/-innen beauftragt, die A1-Bescheinigung zu beantragen? Dann regeln Sie die Bevollmächtigung Ihrer Mitarbeiter/-innen bei Ihrem Anbieter von eHerkenning.

    Vollmachten selbst verwalten

    Im Online-Verwaltungsmodul Ihres Anbieters von eHerkenning können Sie auch selbst Vollmachten beantragen und anpassen. Dann legen Sie oder der Systemverwalter Ihres Unternehmens fest, welche Personen für TWinternet bevollmächtigt werden müssen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den Möglichkeiten.

    Sie haben einen externen Dienstleister

    Vollmachten für externe Dienstleister („ketenmachtiging“) regeln Sie mit Ihrem eHerkenning-Anbieter.

  3. Wenn der Antrag Eile hat

    Haben Sie noch keine A1-Bescheinigung erhalten und darf Ihr Arbeitnehmer deshalb noch nicht anfangen zu arbeiten? In den meisten Ländern akzeptieren die Kontrollbehörden auch eine Kopie des Antragsformulars für die A1-Bescheinigung.

    Akzeptiert die Kontrollbehörde die Kopie des Antragsformulars nicht? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Antrag als Eilantrag bearbeiten können.

Beantragen Sie ein Benutzerkonto bei uns, damit Sie TWinternet nutzen können. Sie können nur dann ein Benutzerkonto beantragen, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat.

Für den Antrag brauchen Sie:

  • die KVK-Nummer und
  • die Niederlassungsnummer Ihres Unternehmens im Handelsregister und
  • Ihre Lohnabgabennummer

Sie erhalten eine E-Mail von uns, wenn Ihr Benutzerkonto angelegt ist.

Sie haben noch kein eHerkenning (Sicherheitsstufe EH3)

Sie benötigen eHerkenning (Sicherheitsstufe EH3), um sich bei Ihrem Benutzerkonto für TWinternet anmelden zu können. Sie können eHerkenning bei einem von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter beantragen. Diese Anbieter erfüllen die von der niederländischen Regierung (Rijksoverheid) festgelegten Voraussetzungen. Nur diese Anbieter dürfen eHerkenning bereitstellen.

Auf der Website eHerkenning.nl wird schrittweise erklärt, wie Sie eHerkenning beantragen.

Haben Sie noch Fragen zu TWinternet? Wir haben für Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt.