A1-Bescheinigung kostenlos beantragen

Über TWinternet können Sie auf einfache Weise online eine A1-Bescheinigung (certificate of coverage) beantragen. Sie brauchen dann viel weniger Angaben zu machen als bei einem Antrag auf Papier.

A1-Bescheinigung beantragen

Im Folgenden lesen Sie, wie Sie den Antrag stellen können.

  1. Besondere Situationen

    Kontrollieren Sie, bevor Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, ob eine besondere Situation für Ihren Arbeitnehmer oder Ihr Unternehmen vorliegt.

  2. Antrag über TWinternet

    Beantragen Sie die A1-Bescheinigung über TWinternet. Ein Antrag über TWinternet ist nur möglich, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden hat. Für TWinternet benötigen Sie ein TWinternet-Benutzerkonto und eHerkenning.

    Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Niederlande? Dann können Sie Ihren Antrag auf Papier stellen.

  3. Antrag auf Papier

    Können Sie die A1-Bescheinigung nicht über TWinternet beantragen? Laden Sie dann das Formular herunter und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post zu.

  4. Antrag per E-Mail nicht möglich

    Sie können keine A1-Bescheinigung per E-Mail beantragen.

    Die SVB muss sich bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an strenge Regeln halten. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig und ist auch in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben.

Für den Antrag auf eine A1-Bescheinigung über TWinternet benötigen Sie eHerkenning. Haben Sie bestimmte Mitarbeiter beauftragt, die A1-Bescheinigung zu beantragen? Dann regeln Sie die Bevollmächtigung Ihrer Mitarbeiter bei Ihrem Anbieter von eHerkenning.

Vollmachten selbst verwalten

Im Online-Verwaltungsmodul Ihres Anbieters von eHerkenning können Sie auch selbst Vollmachten beantragen und anpassen. Dann legen Sie oder der Systemverwalter Ihres Unternehmens fest, welche Personen für TWinternet bevollmächtigt werden müssen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den Möglichkeiten.

Sie haben einen externen Dienstleister

Vollmachten für externe Dienstleister („ketenmachtiging“) regeln Sie mit Ihrem eHerkenning-Anbieter.

Haben Sie noch keine A1-Bescheinigung und darf Ihr Arbeitnehmer deshalb noch nicht anfangen zu arbeiten? In den meisten Ländern akzeptieren die Kontrollbehörden auch eine Kopie des Antragsformulars für die A1-Bescheinigung.

Akzeptiert die Kontrollbehörde die Kopie des Antragsformulars nicht? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Antrag als Eilantrag bearbeiten können.