A1-Bescheinigung kostenlos beantragen

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, wie Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage beantragen können.

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Sie sind Arbeitgeber

Sind Sie Arbeitgeber? Sehen Sie, wie Sie eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage beantragen.

Sie sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin

Als Arbeitnehmer/-in können Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage in der Regel nicht selbst beantragen. Ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung für Sie online beantragen. Wenn Sie in mehreren Ländern der Europäischen Union (EU) arbeiten, können Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage selbst beantragen.

Werden Sie länger als 2 Jahre außerhalb der Niederlande arbeiten? Dann prüfen wir, ob Sie während Ihrer Entsendung in den Niederlanden versichert bleiben können. Die Vorschriften hierfür sind von Land zu Land verschieden. Können Sie während Ihrer Entsendung in den Niederlanden versichert bleiben? Dann erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel innerhalb von 3 Monaten.

Sie sind selbstständig tätig

Antragstellung mit DigiD

Am schnellsten und sichersten können Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage über „Meine SVB“ beantragen. Klicken Sie auf „Anmelden“ und wählen Sie aus, wie Sie sich anmelden möchten. Für den Antrag benötigen Sie auch die folgenden Angaben zu Ihrem Unternehmen:

  • die KVK-Nummer
  • die Niederlassungsnummer Ihres Unternehmens beim Handelsregister

Haben Sie keinen DigiD?

Wenn Sie noch keinen DigiD haben, informieren Sie sich bitte auf der DigiD-Website. Dort können Sie auch direkt einen DigiD beantragen.

Antrag mit Formular

Sie können die A1-Bescheinigung/certificate of coverage auch schriftlich beantragen. Hierfür gibt es ein Antragsformular, das Sie herunterladen und uns ausgefüllt per Post zusenden können. Wir informieren Sie in jedem Fall innerhalb von 8 Wochen.

Wenn der Antrag Eile hat

Haben Sie noch keine A1-Bescheinigung/certificate of coverage und dürfen Sie deshalb noch nicht anfangen zu arbeiten? Oder zahlt Ihnen der Auftraggeber ohne A1-Bescheinigung/certificate of coverage kein Geld?

In den meisten Ländern akzeptieren die Kontrollbehörden auch eine Kopie des Antragsformulars für die A1-Bescheinigung/certificate of coverage. Akzeptiert die Kontrollbehörde die Kopie des Antragsformulars nicht? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Antrag als Eilantrag bearbeiten können.

Sie sind als Künstler/Künstlerin selbstständig tätig

Am schnellsten und sichersten können Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage über „Meine SVB“ beantragen. Klicken Sie auf „Anmelden“ und wählen Sie aus, wie Sie sich anmelden möchten. Für den Antrag benötigen Sie auch die folgenden Angaben zu Ihrem Unternehmen:

  • die KVK-Nummer
  • die Niederlassungsnummer Ihres Unternehmens beim Handelsregister

Haben Sie keinen DigiD?

Weitere Informationen zum DigiD finden Sie auf der DigiD-Website. Dort können Sie auch direkt einen DigiD beantragen.

Wenn der Antrag Eile hat

Haben Sie noch keine A1-Bescheinigung/certificate of coverage und dürfen Sie deshalb noch nicht anfangen zu arbeiten? Oder zahlt Ihnen der Auftraggeber ohne A1-Bescheinigung/certificate of coverage kein Geld?

In den meisten Ländern akzeptieren die Kontrollbehörden eine Kopie des Antragsformulars für die A1-Bescheinigung/certificate of coverage. Akzeptiert die Kontrollbehörde die Kopie des Antragsformulars nicht? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob wir Ihren Antrag als Eilantrag bearbeiten können.

Antrag mit Formular

Sie können die A1-Bescheinigung/certificate of coverage auch schriftlich beantragen. Hierfür gibt es ein Antragsformular, das Sie herunterladen und uns ausgefüllt per Post zusenden können. Wir informieren Sie in jedem Fall innerhalb von 8 Wochen.

Arbeit in Belgien

Werden Sie vorübergehend in Belgien arbeiten? Dann müssen Sie dies der Behörde in Belgien vorher über die Limosa-Website melden.

Sie sind bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt

Als Künstler/Künstlerin können Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage nicht selbst beantragen, wenn Sie als Arbeitnehmer/-in beschäftigt sind. Ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung online für Sie beantragen.

Sie sind Student/-in oder Praktikant/-in

Wenn Sie studieren oder ein Praktikum machen, können Sie selbst keine A1-Bescheinigung/certificate of coverage beantragen. Ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung online für Sie beantragen.

Machen Sie eine Ausbildung an einer niederländischen Schule und machen Sie für diese Ausbildung ein Praktikum außerhalb der Niederlande? Wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber außerhalb der Niederlande geschlossen haben, bleiben Sie in der Regel in den Niederlanden versichert. Ihre Schule braucht für Sie keine A1-Bescheinigung/certificate of coverage zu beantragen.

Sie arbeiten im internationalen Fernverkehr, im Cockpit- oder in der Kabine eines Flugzeugs oder in der Rheinschifffahrt

Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin können Sie selbst keine A1-Bescheinigung/certificate of coverage beantragen. Ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung online für Sie beantragen.

Sind Sie Arbeitgeber? Dann können Sie für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin eine A1-Bescheinigung/certificate of coverage über TWinternet beantragen.

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