Liegt eine besondere Situation vor?

Bevor Sie eine A1-Bescheinigung (certificate of coverage) beantragen, sollten Sie prüfen, ob eine besondere Situation für Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin oder für Ihr Unternehmen vorliegt.

Wählen Sie die Situation aus, die auf Ihren Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin oder auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Wohnt Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin nicht in den Niederlanden? Und arbeitet er/sie in den Niederlanden und in einem oder mehreren Ländern der Europäischen Union (EU)? Beantragen Sie dann eine Bescheinigung beim Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin wohnt.

Entscheidet dieser Träger, dass Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin in den Niederlanden sozialversichert ist? Dann können Sie die A1-Bescheinigung auf Papier bei uns beantragen. Senden Sie uns zusammen mit dem Antrag die schriftliche Bescheinigung des anderen Sozialversicherungsträgers zu.

Befindet sich Ihr Unternehmenssitz außerhalb der Niederlande? Dann können Sie die Bescheinigung nicht online beantragen. Laden Sie das Antragsformular herunter und senden Sie uns den Antrag per Post zu.

Sie sind verpflichtet, die Tätigkeit vorher der Behörde in Schweden zu melden. Dies können Sie auf der Website des schwedischen Zentralamtes für Arbeitsumwelt (Swedisch Work Environment Authority) tun. Wenn Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin insgesamt weniger als 5 Tage in Schweden arbeiten wird, brauchen Sie dies nicht zu melden.

Beantragen Sie die A1-Bescheinigung/certificate of coverage innerhalb von 3 Monaten, nachdem Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin die Niederlande verlassen hat.

Beantragen Sie die A1-Bescheinigung (certificate of coverage), bevor Ihr Arbeitnehmer/Ihre Arbeitnehmerin die Tätigkeit in China aufnimmt. Die Bescheinigung muss innerhalb von 6 Monaten ausgestellt sein, nachdem diese beantragt wurde.