Änderungen Ihrer Familiensituation
Änderungen Ihrer Familiensituation können sich auf das Kindergeld auswirken. Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob die Änderung Folgen für Ihr Kindergeld hat.
Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich trennen, ist das ein einschneidendes Ereignis. Sie müssen dann viel regeln.
Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind wohnt.
Sie haben gemeinsames Sorgerecht
Wohnt Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin? Vielleicht haben Sie gemeinsames Sorgerecht . Sie haben gemeinsames Sorgerecht (Niederlande: co-ouderschap), wenn:
- Sie gemeinsam für die Erziehung und den Unterhalt Ihres Kindes verantwortlich sind und
- Ihr Kind abwechselnd, ungefähr genauso oft, bei Ihnen und beim anderen Elternteil wohnt und
- Sie beide die Kosten für das Kind zahlen und jeder ungefähr den gleichen Betrag zahlt und
- Sie diese Vereinbarungen schriftlich getroffen und beide unterschrieben haben oder
- diese Vereinbarungen in einem Gerichtsbeschluss stehen
Haben Sie gemeinsames Sorgerecht? Besprechen Sie dann, wie Sie die Kindergeldzahlung verteilen möchten. Wenn Sie nichts vereinbaren, bekommen Sie beide jeweils die Hälfte des Kindergelds.
Kindgebundenes Budget
Eine Trennung hat häufig auch Folgen für das kindgebundene Budget, das der Dienst Toeslagen zahlt. Auch wenn Sie jetzt kein kindgebundenes Budget bekommen, können Sie diese Leistung in Zukunft vielleicht wohl bekommen.
Bekommt Ihr neuer Partner/Ihre neue Partnerin kein Kindergeld? Dann ändert sich für Sie nichts. Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin ebenfalls Kindergeld, können Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
- Sie bekommen das Kindergeld für alle Kinder
- Ihr Partner/Ihre Partnerin bekommt das Kindergeld für alle Kinder
- Jeder Partner bezieht weiterhin Kindergeld für die eigenen Kinder
Kindgebundenes Budget
Bekommen Sie kindgebundenes Budget? Dann zahlt der Dienst Toeslagen das kindgebundene Budget für alle Kinder an den Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet außerhalb der Niederlande
Arbeitet Ihr Partner/Ihre Partnerin außerhalb der Niederlande? Dies kann Folgen für Ihr Kindergeld haben. Es ist auch möglich, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin Familienleistung aus dem anderen Land bekommt.
- Weitere Informationen zum kindgebundenen Budget auf der Website des Dienst Toeslagen Sie wechseln zu einer anderen Website. Diese wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zum Kindergeld außerhalb der Niederlande
- Änderungen über „Meine SVB“ melden
- Schrittweise Erklärung zur Anmeldung bei „Meine SVB“
Wenn Sie schon niederländisches Kindergeld erhalten und ein weiteres Kind bekommen, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Melden Sie die Geburt Ihres Kindes bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde. Sie bekommen automatisch ein Schreiben von uns, in dem Ihr neuer Kindergeldbetrag steht.
Melden Sie Ihr Kind auch innerhalb von 4 Monaten bei Ihrer Krankenversicherung an. Dann können Sie sicher sein, dass medizinische Kosten erstattet werden.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Informieren Sie uns dann über die Geburt Ihres Kindes. Wir prüfen, ob Sie Kindergeld bekommen können.
Der Tod eines Elternteils ist ein einschneidendes Ereignis. Sie müssen dann viel regeln.
Erhielt der verstorbene Elternteil das Kindergeld? Dann prüfen wir, ob der andere Elternteil das Kindergeld bekommen kann. Gibt es keinen anderen Elternteil und wird das Kind zum Beispiel von anderen Angehörigen aufgenommen? Dann prüfen wir, wer Kindergeld bekommen kann.
Einen Sterbefall in den Niederlanden brauchen Sie uns nicht zu melden. Wir erhalten diese Meldung direkt von der Wohngemeinde. Wenn der Elternteil außerhalb der Niederlande starb, müssen Sie uns den Sterbefall wohl melden. Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.
Zieht Ihr Kind von zu Hause aus? Das ist eine große Veränderung. Sie müssen viel regeln. In bestimmten Fällen bekommen Sie weiterhin niederländisches Kindergeld.
Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause, weil es eine Ausbildung macht oder krank oder behindert ist? Dann können Sie vielleicht doppeltes Kindergeld bekommen.
Der Tod eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis. Sie müssen dann viel regeln und haben vielleicht viele Fragen, zum Beispiel zum Kindergeld.
Das Kindergeld endet ab dem Quartal , das auf den Tod folgt. Sie bekommen hierzu ein Schreiben von uns. Wenn Sie für mehrere Kinder Kindergeld erhalten, steht in dem Schreiben auch der neue Betrag, den Sie bekommen.
Einen Sterbefall in den Niederlanden brauchen Sie uns nicht zu melden. Wir erhalten diese Meldung direkt von der Wohngemeinde. Starb das Kind außerhalb der Niederlande, müssen Sie uns wohl informieren.
Änderungen melden
Ändert sich Ihre Situation und hat diese Änderung Folgen für Ihr Kindergeld? Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen über die Änderung. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, müssen Sie uns innerhalb von 6 Wochen informieren.