Kindgebundenes Budget

Das kindgebundene Budget ist eine Zulage für Familien mit Kindern. Das kindgebundene Budget wird monatlich vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Bekommen Sie Kindergeld aus den Niederlanden und ist Ihr Einkommen nicht zu hoch? Dann können Sie vielleicht auch kindgebundenes Budget bekommen.

Das kindgebundene Budget beginnt am ersten Tag des Monats nach der Geburt Ihres Kindes.

Beispiel

Sarah wurde am 15. April geboren. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt das kindgebundene Budget ab dem 1. Mai.

Ob Sie das kindgebundene Budget selbst beantragen müssen, hängt von Ihrer Situation ab.

Sie erhalten bereits einen Zuschlag vom Dienst Toeslagen

Erhalten Sie schon einen Zuschlag vom Dienst Toeslagen, zum Beispiel einen Mietzuschlag oder Krankenversicherungszuschlag ? Dann brauchen Sie das kindgebundene Budget nicht zu beantragen. Dienst Toeslagen prüft Ihr Einkommen. Auch das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird berücksichtigt. Wenn das Einkommen nicht zu hoch ist, werden Sie innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt schriftlich über die Höhe des kindgebundenen Budgets informiert.

Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben

Haben Sie nach 8 Wochen kein Schreiben erhalten und denken Sie, dass Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben? Beantragen Sie das kindgebundene Budget dann selbst beim Dienst Toeslagen.

Sie erhalten keinen Zuschlag vom Dienst Toeslagen

Erhalten Sie keinen Zuschlag? Beantragen Sie das kindgebundene Budget dann so schnell wie möglich selbst beim Dienst Toeslagen.

Das kindgebundene Budget endet, wenn Ihr Anspruch auf niederländisches Kindergeld endet. Zum Beispiel, weil Ihr Kind 18 Jahre alt wird. 

Haben Sie gemeinsames Sorgerecht ? Entscheiden Sie dann zusammen, was für Sie am günstigsten ist. Meistens erhält der Elternteil mit dem niedrigsten Einkommen mehr kindgebundenes Budget. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt auch das kindgebundene Budget. Entscheiden Sie gemeinsam, wer das Kindergeld beantragt.

Bekommen Sie für Ihr Kind im Alter von 16 oder 17 Jahren kein Kindergeld? Manchmal können Sie trotzdem kindgebundenes Budget bekommen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen gelten.

Wenn Ihr Kind zu Hause wohnt

  • Das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Wenn Ihr Kind nicht zu Hause wohnt

  • Sie zahlen mindestens 522 € pro Quartal für den Unterhalt Ihres Kindes und
  • Das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Trifft eine dieser Ausnahmesituationen auf Ihr Kind zu? Dann informieren wir den Dienst Toeslagen darüber, dass Sie wieder kindgebundenes Budget bekommen können. Sie brauchen selbst nichts zu tun.