Kindgebundenes Budget

Das kindgebundene Budget ist eine Zulage für Familien mit Kindern. Das kindgebundene Budget wird monatlich vom Dienst Toeslagen ausgezahlt. Bekommen Sie Kindergeld aus den Niederlanden und ist Ihr Einkommen nicht zu hoch? Dann können Sie vielleicht auch kindgebundenes Budget bekommen.

Das kindgebundene Budget beginnt am ersten Tag des Monats nach der Geburt Ihres Kindes.

Beispiel

Sarah wurde am 15. April geboren. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt das kindgebundene Budget ab dem 1. Mai.

Bekommen Sie vom Dienst Toeslagen schon einen Zuschlag? Zum Beispiel einen Mietzuschlag oder einen Krankenversicherungszuschlag? Dann brauchen Sie das kindgebundene Budget nicht zu beantragen. Sie erhalten automatisch ein Schreiben vom Dienst Toeslagen. Darin steht, welchen Betrag Sie bekommen. 

Sie erhalten dieses Schreiben innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. Der Dienst Toeslagen schreibt Ihnen nur, wenn Ihr Einkommen nicht zu hoch ist. Auch das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird berücksichtigt.

Sie müssen das kindgebundene Budget selbst beantragen, wenn Sie:

  • zum ersten Mal Kindergeld bekommen und noch keinen Zuschlag vom Dienst Toeslagen erhalten
  • kein Schreiben vom Dienst Toeslagen erhalten haben, aber glauben, dass Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben

Sie können das kindgebundene Budget nur dann bekommen, wenn Sie auch Kindergeld bekommen. Wenn Ihr Kindergeld endet, zum Beispiel weil Ihr Kind 18 Jahre alt ist, dann endet auch das kindgebundene Budget.

Haben Sie gemeinsames Sorgerecht? Entscheiden Sie dann zusammen, was für Sie am günstigsten ist. Meistens erhält der Elternteil mit dem niedrigsten Einkommen mehr kindgebundenes Budget. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt auch das kindgebundene Budget.

Bekommen Sie für Ihr Kind im Alter von 16 oder 17 Jahren kein Kindergeld? Manchmal können Sie trotzdem kindgebundenes Budget bekommen. Sehen Sie hier, welche Voraussetzungen gelten.

Ihr Kind wohnt zu Hause

  • Das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Ihr Kind wohnt nicht zu Hause

  • Sie zahlen mindestens 512 € pro Quartal für den Unterhalt Ihres Kindes und
  • das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Trifft eine dieser Ausnahmesituationen auf Ihr Kind zu? Dann informieren wir den Dienst Toeslagen darüber, dass Sie wieder kindgebundenes Budget bekommen können. Sie brauchen also selbst keinen Antrag zu stellen.