Kindgebundenes Budget

Wenn Sie Kindergeld bekommen und Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin kein zu hohes Einkommen haben, können Sie vom Belastingdienst auch ein kindgebundenes Budget erhalten. Dies ist eine Zulage für Familien mit Kindern. Das kindgebundene Budget wird monatlich ausgezahlt. 

Wann bekommen Sie das kindgebundene Budget?

Das kindgebundene Budget beginnt am ersten Tag des Monats nach der Geburt Ihres Kindes. 

Beispiel

Sarah wurde am 15. April geboren. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt das kindgebundene Budget ab dem 1. Mai.

Bekommen Sie vom Belastingdienst schon einen Zuschlag? Zum Beispiel einen Mietzuschlag oder einen Krankenversicherungszuschlag? Dann brauchen Sie das kindgebundene Budget nicht zu beantragen. Sie bekommen automatisch ein Schreiben vom Belastingdienst in Ihrem digitalen Nachrichtenfach. Darin steht, welchen Betrag Sie bekommen. 

Sie erhalten dieses Schreiben innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. Der Belastingdienst schreibt Ihnen nur, wenn Ihr Einkommen nicht zu hoch ist. Auch das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird berücksichtigt.

Sie müssen das kindgebundene Budget selbst beantragen, wenn Sie:

  • zum ersten Mal Kindergeld bekommen und noch keinen Zuschlag vom Belastingdienst erhalten
  • kein Schreiben vom Belastingdienst erhalten haben, aber glauben, dass Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben

Sie können das kindgebundene Budget nur dann bekommen, wenn Sie auch Kindergeld bekommen. Wenn Ihr Kindergeld endet, zum Beispiel weil Ihr Kind 18 Jahre alt wurde, dann endet auch das kindgebundene Budget.

Beispiel

Sam wird am 15. April 18 Jahre alt. Das kindgebundene Budget endet zum 1. Mai. Ende März wird der letzte Betrag gezahlt.

Haben Sie gemeinsames Sorgerecht? Entscheiden Sie dann zusammen, was für Sie am günstigsten ist. Meistens erhält der Elternteil mit dem niedrigsten Einkommen mehr kindgebundenes Budget. Der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, bekommt auch das kindgebundene Budget.

Bekommen Sie für Ihr Kind im Alter von 16 oder 17 Jahren kein Kindergeld? Manchmal können Sie trotzdem kindgebundenes Budget bekommen. Sehen Sie hier, welche Voraussetzungen gelten.

Ihr Kind wohnt zu Hause

  • Das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Ihr Kind wohnt nicht zu Hause

  • Sie zahlen mindestens 488 € pro Quartal für den Unterhalt Ihres Kindes und
  • das Kindergeld wurde beendet, weil Ihr Kind nicht mehr zur Schule geht und keinen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat.

Trifft eine dieser Ausnahmesituationen auf Ihr Kind zu? Dann informieren wir den Belastingdienst darüber, dass Sie wieder kindgebundenes Budget bekommen können. Sie brauchen also selbst keinen Antrag zu stellen.