Hilfe bei Schulden

Können Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und haben Sie finanzielle Sorgen? Vielleicht können wir Ihnen helfen. Wählen Sie ein Thema aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.

Haben Sie zu viel Geld von uns erhalten? Dann müssen Sie uns den Betrag zurückzahlen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 

Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, und können mit Ihnen zum Beispiel eine Rückzahlungsregelung vereinbaren. Das bedeutet, dass wir mit Ihnen vereinbaren, wie Sie uns den Betrag zurückzahlen. Wir können Ihnen zum Beispiel mehr Zeit für die Rückzahlung des Betrags geben.

Möchten Sie wissen, welche Schulden Sie bei uns haben und wie hoch der Betrag ist?

Auf „Meine SVB“ können Sie unter „Schulden“ sehen, welchen Betrag Sie uns noch zurückzahlen müssen.

Sie können auf „Meine SVB“ auch ein offizielles Dokument im PDF-Format herunterladen. Dieses Dokument können Sie der Schuldnerberatung oder anderen Trägern vorlegen, die diese Angaben von Ihnen benötigen.

Auf „Meine SVB“ sehen Sie dieses Logo. Damit laden Sie die offizielle PDF-Datei herunter.

Haben Sie bei einer anderen Stelle Schulden, zum Beispiel bei Ihrem Internetanbieter? Und haben Sie auch nach Anmahnungen nicht gezahlt? Dann kann der Gläubiger Ihre AOW-Leistung oder eine andere Leistung, die Sie von uns erhalten, pfänden lassen. Bei einer Pfändung wird ein Teil Ihres Einkommens einbehalten, um Ihre Schulden zu bezahlen. Der Gläubiger fordert dann die SVB auf, Ihre Leistung zu kürzen, bis die Schulden abbezahlt sind.

Der Gläubiger muss Ihren Pfändungsfreibetrag berücksichtigen und Ihnen eine Berechnung zusenden. Stimmt diese Berechnung nicht? Nehmen Sie dann Kontakt mit dem Gläubiger auf.

Sind in der Zwischenzeit neue Schulden entstanden oder hat sich Ihr Einkommen geändert? Bitten Sie den Gläubiger dann um eine Neuberechnung Ihres Pfändungsfreibetrags.

Höhe des Pfändungsfreibetrags

Wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab. Haben Sie einen Partner/eine Partnerin? Dann zählt auch das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags mit.

Bekommen Sie keine volle AOW-Leistung oder gar keine AOW-Leistung? Oder liegt Ihr Einkommen unter dem Mindestsozialeinkommen? Als Einwohner/-in der Niederlande können Sie dann vielleicht eine AIO-Einkommensergänzung bekommen. Die AIO-Einkommensergänzung stockt Ihr Einkommen bis zur Höhe des niederländischen Mindestsozialeinkommens auf.

Haben Sie ein zu Hause wohnendes Kind mit intensivem Versorgungsbedarf? Dann können Sie vielleicht doppeltes Kindergeld bekommen.

Vielleicht können Sie auch einen Zuschlag bekommen, zum Beispiel einen Mietzuschlag oder einen Krankenversicherungszuschlag vom Dienst Toeslagen. Auch Ihre Wohngemeinde hat spezielle Regelungen für Menschen mit geringem Einkommen.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.