Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen in einem Pflegeheim
Wohnen Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in einem Pflegeheim? Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine AOW-Leistung für Verheiratete oder eine Leistung für Alleinstehende bekommen möchten. Die Leistung für Verheiratete beträgt 50 % des niederländischen Nettomindestentgelts. Die Leistung für Alleinstehende beträgt 70 % des niederländischen Nettomindestentgelts.
Die Entscheidung für die AOW-Leistung für Alleinstehende ist nicht immer finanziell günstig.
Die AOW-Leistung für Alleinstehende scheint vielleicht günstiger zu sein, weil Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin eine höhere AOW-Leistung bekommen. Es gibt aber auch Nachteile. So kann kann der Wlz-Eigenanteil (nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege) deutlich höher werden. Es kann auch sein, dass Sie weniger Mietzuschlag bekommen.
Entscheiden Sie sich erst dann für die AOW-Leistung für Alleinstehende, wenn Sie wissen, welche finanziellen Folgen diese Entscheidung für Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin hat.
Folgen der Entscheidung für eine AOW-Leistung für Alleinstehende
Hier lesen Sie, was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie sich für die AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden.
Der Wlz-Eigenanteil wird höher, wenn Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende erhalten. Auf der Website des CAK können Sie selbst berechnen lassen, wie hoch Ihr Wlz-Eigenanteil ist, wenn Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende erhalten.
Ihr Miet- oder Krankenversicherungszuschlag kann niedriger werden, weil Sie mehr AOW-Leistung bekommen.
Sie zahlen mehr Einkommensteuer, weil Sie mehr AOW-Leistung bekommen.
Diese Renten können sich ändern. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Pensionskasse oder Versicherung auf.
Der hinterbliebene Partner/Die hinterbliebene Partnerin bekommt kein Sterbegeld .
Bekommen Sie für Ihren Partner/Ihre Partnerin noch einen AOW-Zuschlag ? Dann endet die Zahlung des Zuschlags.
Bekommen Sie eine Wuv- oder Wubo-Leistung? Dann kann es sein, dass diese Leistung niedriger wird.
- Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Abteilung „Widerstandsteilnehmer und Kriegsopfer“ (V&O) auf
Wenn Sie sich für die AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihre AOW-Leistung für Verheiratete in eine Leistung für Alleinstehende anpassen lassen möchten.
Entscheidung rückgängig machen
Wenn Sie feststellen, dass die AOW-Leistung für Alleinstehende doch finanziell ungünstig für Sie oder Ihren Partner/Ihre Partnerin ist, dann können Sie sich wieder für die AOW-Leistung für Verheiratete entscheiden.
Bitte beachten Sie aber hierbei Folgendes:
- Sie können die AOW-Leistung erst ab dem nächstfolgenden Monat anpassen lassen.
- Danach kann die AOW-Leistung nicht noch einmal angepasst werden.