Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin wohnen in einem Pflegeheim

Wohnen Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in einem Pflegeheim? Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine AOW-Leistung für Verheiratete oder eine Leistung für Alleinstehende bekommen möchten. Die Leistung für Verheiratete beträgt 50 % des niederländischen Nettomindestentgelts. Die Leistung für Alleinstehende beträgt 70 % des niederländischen Nettomindestentgelts.

Die Entscheidung für die AOW-Leistung für Alleinstehende ist nicht immer finanziell günstig.

Die AOW-Leistung für Alleinstehende scheint vielleicht günstiger zu sein, weil Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin eine höhere AOW-Leistung bekommen. Es gibt aber auch Nachteile. So kann kann der Wlz-Eigenanteil (nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege) deutlich höher werden. Es kann auch sein, dass Sie weniger Mietzuschlag bekommen.

Entscheiden Sie sich erst dann für die AOW-Leistung für Alleinstehende, wenn Sie wissen, welche finanziellen Folgen diese Entscheidung für Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin hat.

Folgen der Entscheidung für eine AOW-Leistung für Alleinstehende

Hier lesen Sie, was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie sich für die AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden.

Der Wlz-Eigenanteil wird höher, wenn Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende erhalten. Auf der Website des CAK können Sie selbst berechnen lassen, wie hoch Ihr Wlz-Eigenanteil ist, wenn Sie eine AOW-Leistung für Alleinstehende erhalten.

Ihr Miet- oder Krankenversicherungszuschlag kann niedriger werden, weil Sie mehr AOW-Leistung bekommen.

Sie zahlen mehr Einkommensteuer, weil Sie mehr AOW-Leistung bekommen.

Diese Renten können sich ändern. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Pensionskasse oder Versicherung auf.

Der hinterbliebene Partner/Die hinterbliebene Partnerin bekommt kein Sterbegeld .

Bekommen Sie für Ihren Partner/Ihre Partnerin noch einen AOW-Zuschlag ? Dann endet die Zahlung des Zuschlags.

Bekommen Sie eine Wuv- oder Wubo-Leistung? Dann kann es sein, dass diese Leistung niedriger wird. 

  • Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Abteilung „Widerstandsteilnehmer und Kriegsopfer“ (V&O) auf

Wenn Sie sich für die AOW-Leistung für Alleinstehende entscheiden

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihre AOW-Leistung für Verheiratete in eine Leistung für Alleinstehende anpassen lassen möchten.

Entscheidung rückgängig machen

Wenn Sie feststellen, dass die AOW-Leistung für Alleinstehende doch finanziell ungünstig für Sie oder Ihren Partner/Ihre Partnerin ist, dann können Sie sich wieder für die AOW-Leistung für Verheiratete entscheiden.
Bitte beachten Sie aber hierbei Folgendes:

  • Sie können die AOW-Leistung erst ab dem nächstfolgenden Monat anpassen lassen.
  • Danach kann die AOW-Leistung nicht noch einmal angepasst werden.