Dauerhaft getrennt leben
Dauerhaft getrennt leben bedeutet, dass Personen, die verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind, nicht zusammen in einer Wohnung, sondern jeder für sich wohnen.
Wann leben Sie dauerhaft getrennt?
Sie leben dauerhaft getrennt, wenn:
- Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht mehr zusammenwohnen will und
- Sie Ihr Leben so führen, als wären Sie nicht verheiratet und
- diese Situation dauerhaft ist
Sie leben auch dann dauerhaft getrennt voneinander, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin die Scheidung schriftlich bei Gericht eingereicht hat.
Bitte informieren Sie uns, wenn die Scheidung nicht stattfindet.
Prüfung Ihrer Situation
Haben Sie uns darüber informiert, dass Sie dauerhaft getrennt leben? Dann prüfen wir Ihre Situation. Es reicht nicht aus, dass Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht mehr zusammenwohnen. Wir stellen zum Beispiel auch folgende Fragen:
- Wohnen Sie nicht mehr zusammen und soll das so bleiben?
- Besteht noch Kontakt zueinander? Wenn ja, wie oft und aus welchem Grund?
- Werden finanzielle Angelegenheiten getrennt geregelt?
- Gibt es noch gemeinsame Aktivitäten wie Urlaub oder Familienbesuche?
- Sorgen Sie noch füreinander? Helfen Sie einander zum Beispiel im Krankheitsfall, begleiten Sie einander zum Arzttermin, übernehmen Sie Gartenarbeiten oder erledigen Sie Einkäufe füreinander?
Liegt eine notwendige Versorgung vor, weil Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin auf Hilfe angewiesen ist? Dann berücksichtigen wir dies nicht.