Ein Kind hat keine Eltern mehr

Eine Waise ist ein Kind, das keine Eltern mehr hat. Wenn die Waise alle Voraussetzungen erfüllt, kann sie eine Waisenleistung bekommen. Ob es sich um das eigene Kind oder das Stiefkind der verstorbenen Eltern handelt, spielt keine Rolle.

Voraussetzungen für die niederländische Waisenleistung

Ein Kind bekommt nur dann eine Waisenleistung aus den Niederlanden, wenn der zuletzt verstorbene Elternteil nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Algemene nabestaandenwet, abgekürzt Anw) versichert war. Der Elternteil war in der Regel versichert, wenn er in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat.

Für Kinder unter 16 Jahren gelten keine besonderen Voraussetzungen. Das ändert sich, wenn die Waise 16 Jahre alt wird. Die Waisenleistung endet immer, wenn das Kind 21 Jahre alt wird.

Eine Waise im Alter von 16 oder 17 Jahren kann eine Anw-Waisenleistung bekommen, wenn sie:

  • tagsüber eine Schule besucht, um einen qualifizierten Schulabschluss zu machen, oder
  • keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen braucht (Freistellung) oder
  • nach Erwerb eines qualifizierten Schulabschlusses tagsüber noch eine reguläre Ausbildung macht

Kümmert sich die Waise um den Haushalt? Dann kann sie eine Waisenleistung bekommen, wenn:

  • sie einen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat oder diesen nicht zu machen braucht (Freistellung)
  • sie mehr als die Hälfte der Zeit für den Haushalt aufwendet und zu diesem Haushalt noch ein anderes Kind mit einer Waisenleistung gehört, zum Beispiel ein Bruder oder eine Schwester, und
  • die Waise, die den Haushalt versorgt, unverheiratet ist und nicht mit einer anderen Person zusammenwohnt 

Eine Waise kann eine Waisenleistung bekommen, wenn sie tagsüber eine reguläre Schulausbildung macht.

Kümmert sich die Waise um den Haushalt? Dann kann sie eine Waisenleistung bekommen, wenn:

  • sie einen qualifizierten Schulabschluss gemacht hat oder diesen nicht zu machen braucht (Freistellung) 
  • sie mehr als die Hälfte der Zeit für den Haushalt aufwendet und zu diesem Haushalt noch ein anderes Kind mit einer Waisenleistung gehört, zum Beispiel ein Bruder oder eine Schwester, und 
  • die Waise, die den Haushalt versorgt, unverheiratet ist und nicht mit einer anderen Person zusammenwohnt