Wann sind Sie nach dem Anw versichert?

Sie bekommen eine Anw-Leistung, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin am Sterbedatum nach dem Anw versichert war.

Wird ein Kind durch den Tod beider Eltern zur Vollwaise? Dann kann das Kind eine Waisenleistung bekommen. Der Elternteil, der zuletzt verstarb, muss jedoch nach dem Anw versichert gewesen sein.

Personen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind in der Regel nach dem Anw versichert. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ausnahmen von der Versicherung

Weitere Informationen zu den Ausnahmen

In den folgenden Situationen sind Sie nicht in den Niederlanden versichert, obwohl Sie in den Niederlanden wohnen:

  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat und Sie haben keine Entsendebescheinigung.
  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat. Sie arbeiten für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande oder Sie sind selbstständig erwerbstätig.
  • Sie sind diplomatischer oder konsularischer Vertreter eines anderen Landes. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
  • Sie wurden in die Niederlande entsandt. Sie sind Mitglied des administrativen, technischen oder Geschäftspersonals der diplomatischen Vertretung oder des Konsulats eines anderen Landes. Sie arbeiten kürzer als 10 Jahre in den Niederlanden.
  • Sie arbeiten als Beamter/Beamtin für eine internationale Organisation wie zum Beispiel die NATO (Nordatlantikpakt) oder die EU. Ob Ihre Familienmitglieder versichert sind, hängt davon ab, welche Vereinbarungen die internationale Organisation mit den Niederlanden getroffen hat. Ihre Familienmitglieder sind meistens in den Niederlanden versichert, wenn sie in den Niederlanden arbeiten oder wenn sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung bekommen.
  • Sie arbeiten für eine Behörde eines anderen Landes. Oder Sie arbeiten für eine Behörde Curaçaos, Arubas oder Sint Maartens. Arbeiten Ihre Familienmitglieder in den Niederlanden oder bekommen sie eine niederländische Sozialversicherungsleistung? Dann können Ihre Familienmitglieder wohl in den Niederlanden versichert sein.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb der Niederlande. Sie befördern Personen oder Güter, und zwar vor allem außerhalb der Niederlande. Innerhalb der EU und des EWR gelten andere Vorschriften.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern“.
  • Sie arbeiten in den Niederlanden und haben eine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie halten sich im Rahmen Ihrer Ausbildung vorübergehend in den Niederlanden auf und arbeiten nicht.

Sie wohnen nicht in den Niederlanden, sind aber in den folgenden Situationen doch in den Niederlanden versichert:

  • Sie sind Arbeitnehmer in den Niederlanden und zahlen Steuern und Beiträge in den Niederlanden. Sie haben keine Entsendebescheinigung aus einem anderen Land.
  • Sie üben eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden aus und Ihr Gewinn aus einem niederländischen Unternehmen muss in den Niederlanden versteuert werden.
  • Sie arbeiten vorübergehend außerhalb der Niederlande und haben eine niederländische Entsendebescheinigung.
  • Sie sind als niederländischer Beamter in einem anderen Land bei einer niederländischen Botschaft, einem Konsulat oder einer anderen niederländischen Behörde tätig. Ihre Familienmitglieder sind dann weiterhin in den Niederlanden versichert. Die Versicherung endet jedoch, wenn Ihre Familienmitglieder selbst auch außerhalb der Niederlande arbeiten und ihr Arbeitseinkommen über dem Steuerfreibetrag liegt.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und befördern Personen oder Güter. Wohnen Sie auf einem Schiff und sind Sie in den Niederlanden versichert? Dann sind Ihre an Bord wohnenden Familienmitglieder auch in den Niederlanden versichert. Arbeiten Sie überwiegend in Ihrem Wohnland oder arbeiten Sie für eine Zweigstelle Ihres Arbeitgebers außerhalb der Niederlande? Dann sind Sie nicht versichert. Innerhalb der Länder der Europäischen Union (EU) gelten andere Vorschriften.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Sie arbeiten in mehreren EU-Ländern“.
  • Sie halten sich im Rahmen einer Ausbildung vorübergehend außerhalb der Niederlande auf und arbeiten dort nicht
  • Sie werden in einer bestimmten Pflegeeinrichtung außerhalb der Niederlande behandelt, zum Beispiel im niederländischen Sanatorium in Davos