Ausbildung, wenn Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt ist

Beim Kindergeld für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren gelten andere Vorschriften: Die Ausbildung Ihres Kindes muss bestimmte Bedingungen erfüllen und es ist wichtig, ob Ihr Kind schon einen qualifizierten Schulabschluss hat. 

Ein qualifizierter Schulabschluss ist in den Niederlanden ein Schulabschluss HAVO, VWO oder MBO-Niveau 2 oder höher. 

Auch ein Abschluss einer berufsbegleitenden Ausbildung (BBL) und einer Berufsausbildung (BOL) Niveau 2 oder höher zählt als qualifizierter Schulabschluss.

Wählen Sie eine Situation aus und lesen Sie, wann Sie Kindergeld bekommen.

Hat Ihr Kind noch keinen qualifizierten Schulabschluss? Dann bekommen Sie Kindergeld, solange Ihr Kind tagsüber eine Schule besucht.

Wenn Ihr Kind in den Niederlanden eine weiterführende berufsbildende Schule (MBO) besucht und hierfür vom DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel bekommt, hat dies keine Folgen für Ihr Kindergeld.

Sie bekommen Kindergeld, wenn Ihr Kind schon einen qualifizierten Schulabschluss hat.

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause? Dann bekommen Sie Kindergeld, wenn Sie pro Quartal 488 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen.

Wird Ihr Kind nach dem qualifizierten Schulabschluss eine neue Ausbildung machen? Dann kann Ihr Kind möglicherweise beim DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) eine Ausbildungsförderung beantragen. Eine Ausbildungsförderung ist eine finanzielle Hilfe für die Kosten der Ausbildung.

Hat Ihr Kind eine Freistellung, weil es zum Beispiel:

  • ein Diplom oder Zeugnis von einer Schule für praktische Ausbildungsgänge (praktijkschool) hat und an einem speziellen Ausbildungsprogramm teilnimmt oder
  • behindert ist oder eine Förderschule besucht oder
  • nach dem niederländischen Gesetz zur Regelung der Schulpflicht freigestellt wurde?

In diesen Fällen braucht Ihr Kind keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen. Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind.

Wohnt Ihr Kind in einem anderen Land als den Niederlanden? Dann prüfen wir, ob ein Kind:

  • tagsüber eine Schule besucht
  • einen Schulabschluss anstrebt, der gute Chancen bietet für eine Tätigkeit, für die man eine Ausbildung braucht
  • die Ausbildung beendet hat und einen Abschluss gemacht hat oder
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Schulausbildung machen kann

Macht Ihr Kind in den Niederlanden eine Ausbildung an einer weiterführenden berufsbildenden Schule (MBO), Fachhochschule (HBO) oder Universität? Und kann Ihr Kind eine Ausbildungsförderung bekommen? Dann hat dies keine Folgen für das Kindergeld.