Ausbildung von Kindern im Alter von 16 und 17 Jahren

Für das Kindergeld für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren gelten andere Vorschriften. Für die Ausbildung des Kindes gelten bestimmte Bedingungen, zum Beispiel, ob Ihr Kind einen qualifizierten Schulabschluss hat.

Was ist ein qualifizierter Schulabschluss?

Ein qualifizierter Schulabschluss ist ein Abschluss an einer weiterführenden Schule. In den Niederlanden ist dies HAVO, VWO oder MBO-Niveau 2 oder höher. Auch der Abschluss einer berufsbegleitenden Ausbildung (BBL) und einer Berufsausbildung (BOL) Niveau 2 oder höher zählt als qualifizierter Schulabschluss.

Wählen Sie eine Situation aus und sehen Sie, ob Sie Kindergeld bekommen

Ihr Kind hat noch keinen qualifizierten Schulabschluss

Hat Ihr Kind noch keinen qualifizierten Schulabschluss? Dann bekommen Sie Kindergeld, solange Ihr Kind tagsüber eine Schule besucht.

Wenn Ihr Kind in den Niederlanden eine weiterführende berufsbildende Schule (MBO) besucht und hierfür vom DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel bekommt, hat dies keine Folgen für Ihr Kindergeld.

Ihr Kind hat einen qualifizierten Schulabschluss

Sie bekommen Kindergeld, wenn Ihr Kind schon einen qualifizierten Schulabschluss hat.

Wohnt Ihr Kind nicht zu Hause? Dann bekommen Sie Kindergeld, wenn Sie pro Quartal 512 € Unterhalt für Ihr Kind zahlen.

Wird Ihr Kind nach dem qualifizierten Schulabschluss eine neue Ausbildung machen? Dann kann Ihr Kind möglicherweise beim DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) eine Ausbildungsförderung beantragen. Eine Ausbildungsförderung ist eine finanzielle Hilfe für die Kosten der Ausbildung.

Ihr Kind wurde vom qualifizierten Schulabschluss freigestellt

Hat Ihr Kind eine Freistellung, weil es zum Beispiel:

  • ein Diplom oder Zeugnis von einer Schule für praktische Ausbildungsgänge (praktijkschool) hat und an einem speziellen Ausbildungsprogramm teilnimmt oder
  • behindert ist oder eine Förderschule besucht oder
  • nach dem niederländischen Gesetz zur Regelung der Schulpflicht freigestellt wurde?

In diesen Fällen braucht Ihr Kind keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen. Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind.

Ihr Kind wohnt außerhalb der Niederlande

Wohnt Ihr Kind in einem anderen Land als den Niederlanden? Dann prüfen wir, ob ein Kind:

  • tagsüber eine Schule besucht
  • einen Schulabschluss anstrebt, der gute Chancen bietet für eine Tätigkeit, für die man eine Ausbildung braucht
  • die Ausbildung beendet hat und einen Abschluss gemacht hat oder
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Schulausbildung machen kann

Ihr Kind kann Ausbildungsförderung bekommen

Macht Ihr Kind in den Niederlanden eine Ausbildung an einer weiterführenden berufsbildenden Schule (MBO), Fachhochschule (HBO) oder Universität? Und kann Ihr Kind eine Ausbildungsförderung bekommen? Dann hat dies keine Folgen für das Kindergeld.