Ausbildung von Kindern im Alter von 16 und 17 Jahren

Für das Kindergeld für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren gelten andere Vorschriften. Ihr Kind muss eine Ausbildung machen oder schon einen qualifizierten Schulabschluss haben oder von der Verpflichtung freigestellt sein, einen qualifizierten Schulabschluss zu machen.

Ausbildung

Macht Ihr Kind eine Schulausbildung an einer weiterführenden Schule (Niederlande: VMBO, HAVO, VWO, MBO-Niveau 2 oder höher, VAVO) oder an einer Fachhochschule (Niederlande: HBO)? Dann können Sie Kindergeld bekommen, solange Ihr Kind diese Schule besucht.

Was ist ein qualifizierter Schulabschluss?

Ein qualifizierter Schulabschluss ist ein Abschluss an einer weiterführenden Schule. In den Niederlanden ist dies HAVO, VWO oder MBO-Niveau 2 oder höher. Auch der Abschluss einer berufsbegleitenden Ausbildung (BBL) und einer Berufsausbildung (BOL) Niveau 2 oder höher zählt als qualifizierter Schulabschluss.

Möchten Sie mehr wissen? Wählen Sie Ihre Situation aus.

Ihr Kind hat noch keinen qualifizierten Schulabschluss

Hat Ihr Kind noch keinen qualifizierten Schulabschluss? Dann können Sie Kindergeld bekommen, solange Ihr Kind tagsüber eine Schule besucht.

Wenn Ihr Kind in den Niederlanden eine weiterführende berufsbildende Schule (MBO) besucht und hierfür vom DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) ein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel bekommt, hat dies keine Folgen für Ihr Kindergeld.

Ihr Kind hat einen qualifizierten Schulabschluss

Sie können Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind schon einen qualifizierten Schulabschluss hat.

Wird Ihr Kind nach dem qualifizierten Schulabschluss eine neue Ausbildung machen? Dann kann Ihr Kind eventuell beim DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) eine Ausbildungsförderung beantragen. Eine Ausbildungsförderung ist eine finanzielle Hilfe für die Kosten der Ausbildung.

Ihr Kind wurde vom qualifizierten Schulabschluss freigestellt

Hat Ihr Kind eine Freistellung, weil es zum Beispiel:

  • ein Diplom oder Zeugnis von einer Schule für praktische Ausbildungsgänge (praktijkschool) hat und an einem speziellen Ausbildungsprogramm teilnimmt oder
  • eine besondere Förderschule besucht oder eine geistige oder körperliche Behinderung hat oder
  • nach dem niederländischen Gesetz zur Regelung der Schulpflicht freigestellt wurde

In diesen Fällen braucht Ihr Kind keinen qualifizierten Schulabschluss zu machen. Sie können für Ihr Kind Kindergeld bekommen .

Ihr Kind wohnt außerhalb der Niederlande

Wohnt Ihr Kind in einem anderen Land als den Niederlanden? Dann können Sie Kindergeld bekommen, wenn das Kind:

  • tagsüber eine Schule besucht
  • einen Schulabschluss anstrebt, der gute Chancen bietet für eine Tätigkeit, für die man eine Ausbildung braucht
  • die Ausbildung beendet hat und einen Abschluss gemacht hat oder
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Schulausbildung machen kann

Ihr Kind kann Ausbildungsförderung bekommen

Macht Ihr Kind in den Niederlanden eine Ausbildung an einer weiterführenden berufsbildenden Schule (MBO), Fachhochschule (HBO) oder Universität? Und kann Ihr Kind eine Ausbildungsförderung bekommen? Dann hat dies keine Folgen für das Kindergeld.