Ihr Partner/Ihre Partnerin ist verstorben

Der Tod des Partners oder der Partnerin ist ein trauriges, einschneidendes Ereignis. Es kann außerdem dazu führen, dass Sie weniger Einkommen haben. Deshalb können Sie eine Anw-Hinterbliebenenleistung bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Ihr Partner/Ihre Partnerin muss am Sterbedatum nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert gewesen sein. Sie können eine Anw-Leistung bekommen, wenn Sie am Sterbedatum Ihres Partners/Ihrer Partnerin:

  • das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben und
  • für ein Kind sorgen, das jünger als 18 Jahre ist und bei Ihnen wohnt, oder
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind 

Das UWV prüft, ob Sie zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen. Das UWV nimmt dann Kontakt mit dem Sozialversicherungsträger in Ihrem Wohnland auf.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, endet die Anw-Leistung.

Anw-Leistung hängt vom Einkommen und von der Wohnsituation ab

Bestimmte Einkommen werden von Ihrer Anw-Leistung abgezogen. Auch Ihre Wohnsituation kann Folgen für Ihre Anw-Leistung haben.

Besondere Voraussetzungen bei Wohnort oder Arbeit außerhalb der Niederlande

Wohnen oder arbeiten Sie außerhalb der Niederlande? Dann gelten zusätzliche Voraussetzungen. Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, welche Voraussetzungen dies sind.

Wohnen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen Land der EU (Europäische Union), des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Vertragsstaat? Dann bekommen Sie eine Anw-Leistung, wenn:

  • Ihr Partner/Ihre Partnerin am Sterbedatum nach dem Hinterbliebenengesetz Ihres Wohnlandes versichert war oder
  • Sie nach dem Tod Ihres Partners/Ihrer Partnerin eine gesetzliche Hinterbliebenenrente aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz bekommen

Wie hoch Ihre Anw-Leistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr Partner/Ihre Partnerin in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Anw-Leistung.

Sie bekommen eine Anw-Leistung, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • früher in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat und
  • am Sterbedatum in der gesetzlichen Hinterbliebenenversicherung eines Landes der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Vertragsstaat versichert war

Wie hoch Ihre Anw-Leistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr Partner/Ihre Partnerin in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Anw-Leistung.