Was wird von Ihrer Rückkehrleistung abgezogen?

Bekommen Sie in Ihrem neuen Wohnland noch eine andere Leistung aus den Niederlanden? Dann ziehen wir diese Leistung von Ihrer Rückkehrleistung ab. Vielleicht wird von Ihrer Rückkehrleistung auch ein Beitrag zur Krankenversicherung abgezogen. Das ist der Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, abgekürzt: Zvw).

Leistungen, die wir von der Rückkehrleistung abziehen:

  • AOW-Leistung
  • Leistung nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Algemene nabestaandenwet, abgekürzt Anw)
  • Leistung nach dem niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, abgekürzt WIA)
  • Leistung nach dem niederländischen Zulagengesetz (Toeslagenwet, abgekürzt TW)
  • Leistung nach dem niederländischen Gesetz über die Erwerbsminderungsversicherung der Frühbehinderten (Wet Arbeidsongeschiktheidsvoorziening Jonggehandicapten, abgekürzt Wajong)
  • Leistung nach dem niederländischen Erwerbsminderungsversicherungsgesetz (Wet op de Arbeidsongeschiktheidsverzekering, abgekürzt WAO)
  • Leistung nach dem Gesetz über die Erwerbsminderungsversicherung für Selbstständige (Wet Arbeidsongeschiktheidsverzekering Zelfstandigen, abgekürzt WAZ)

Erhalten Sie eine oder mehrere der oben genannten Leistungen? Dann bekommen Sie eine niedrigere oder manchmal sogar gar keine Rückkehrleistung.

Ändert sich der Betrag Ihrer anderen Leistung? Dann ändert sich meistens auch der Betrag der Rückkehrleistung. Informieren Sie uns deshalb immer innerhalb von 6 Wochen über Änderungen.

Wenn Sie in Ihrem Wohnland medizinische Versorgung bekommen und die Kosten von den Niederlanden gezahlt werden, dann behalten wir von Ihrer Rückkehrleistung den Zvw-Beitrag ein. Die Höhe dieses Beitrags hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen. Dabei wird berücksichtigt, wie viel die medizinischen Leistungen in Ihrem Wohnland kosten.

Für manche Länder gilt, dass Sie nicht in den Niederlanden krankenversichert sein können, wenn Sie dort wohnen. Dann bekommen Sie von uns eine Zulage zur Krankenversicherung. Wir zahlen die Zulage zusammen mit der Rückkehrleistung aus.