Ihre Krankenversicherung

Wenn Sie in das Land zurückkehren, in dem Sie geboren wurden, ändert sich Ihre Krankenversicherung. Es kann sein, dass Ihnen Krankheitskosten aus den Niederlanden erstattet werden, wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen.

Wenn Sie im Ausland die Krankheitskosten nicht erstattet bekommen, müssen Sie in Ihrem Wohnland selbst eine Krankenversicherung abschließen. Hierfür bekommen Sie von uns eine Zulage.

Die Niederlande erstatten Ihnen Krankheitskosten, wenn:

  • Sie eine Rückkehrleistung bekommen und
  • noch eine andere Leistung aus den Niederlanden bekommen, zum Beispiel eine WIA-Leistung nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen, eine Anw-Leistung nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz oder eine AOW-Leistung und
  • wenn Sie in einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat wohnen und
  • in dem neuen Wohnland nicht arbeiten und dort keine Rente oder Pension bekommen. Sie sind in Ihrem neuen Wohnland nicht krankenversichert.

Krankenversicherungsbeitrag

Das CAK stellt fest, ob Sie nach Ihrer Rückkehr in Ihr Herkunftsland nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versichert bleiben. Wenn Sie versichert bleiben, behalten wir den Krankenversicherungsbeitrag von Ihrer Rückkehrleistung ein.

Krankenversicherungszuschlag

Vielleicht können Sie einen Krankenversicherungszuschlag bekommen. Diesen Zuschlag zahlt der Dienst Toeslagen aus. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen.

Erstatten Ihnen die Niederlande in Ihrem neuen Wohnland die Krankheitskosten nicht mehr? Dann bekommen Sie von uns eine Zulage und können Sie in Ihrem neuen Wohnland eine Krankenversicherung abschließen. Sie bekommen diese Zulage zusammen mit Ihrer Rückkehrleistung. Wie hoch die Zulage ist, hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen.