Wenn man sich nicht an die Regeln hält

Es ist wichtig, dass die geltenden Regeln eingehalten werden. Das ist umso mehr der Fall, wenn Sie in einem anderen Land arbeiten. Meistens gelten die Sozialversicherungsvorschriften des Arbeitslandes. Werden Sie vorübergehend in einem anderen Land arbeiten oder werden Sie eine Zeit lang in den Niederlanden arbeiten? Dann gelten besondere Vereinbarungen. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber müssen sich daran halten.

Arbeiten Sie außerhalb der Niederlande oder setzen Sie Ihre Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande ein? Beantragen Sie dann immer eine A1-Bescheinigung.

Wenn sich ein Arbeitgeber oder Auftraggeber nicht an die Regeln hält

Vermuten Sie, dass sich ein Arbeitgeber oder Auftraggeber nicht an die Regeln hält? Glauben Sie zum Beispiel, dass eine Scheinkonstruktion oder Scheinselbstständigkeit vorliegt? Informieren Sie uns dann.

Oder vermuten Sie, dass ein Arbeitgeber oder Auftraggeber seine Arbeitnehmer ausbeutet oder unterbezahlt? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Aufsichtsbehörde am niederländischen Ministerium für Soziales und Arbeit (Inspectie SZW) auf.

Wir kontrollieren, ob die Regeln, die für grenzüberschreitende Arbeit gelten, eingehalten werden. Wir wollen dafür sorgen, dass es keine Scheinkonstruktionen und keine Scheinselbstständigkeit gibt. Wir kontrollieren auch, ob tatsächlich ein Unternehmenssitz besteht.

Wir kontrollieren die Daten, die uns gemeldet werden. 

Hausbesuch oder Besuch des Unternehmens

Wenn wir vermuten, dass eine Scheinkonstruktion und/oder Scheinselbstständigkeit vorliegt, können wir das Unternehmen, die Betriebsstätte oder den Arbeitsplatz zu Hause besuchen.

Kontrollen über Internetrecherche

Wir führen jährlich tausende Kontrollen durch. Manchmal nutzen wir hierfür auch öffentlich zugängliche Daten im Internet, zum Beispiel über soziale Medien oder Suchmaschinen wie Google.

Was ist eine Internetrecherche?

Bei einer Internetrecherche suchen wir gezielt nach öffentlich zugänglichen Informationen über eine Person oder über ein Unternehmen. Wir kontrollieren so, ob sich jemand an die Regeln hält, die zum Beispiel für die Ausstellung einer A1-Bescheinigung gelten.

Wann machen wir eine Internetrecherche?

Manchmal erhalten wir Hinweise darauf, dass jemand gegen die Regeln verstößt. Die Quellen solcher Hinweise können unterschiedlich sein. Wir vergleichen zum Beispiel Datenbestände miteinander oder erhalten eine Mitteilung, dass sich eine bestimmte Person nicht an die Regeln hält. Anhand einer Recherche im Internet prüfen wir dann, ob es Gründe gibt, den Fall weiter zu untersuchen.

Wenn wir vermuten, dass gegen die Regeln verstoßen wird, können wir eine eingehende Prüfung durchführen. Jede einzelne Internetrecherche wird vorher sorgfältig abgewogen. Wir prüfen, ob die Verletzung der Privatsphäre in Anbetracht der Schwere des vermutlichen Regelverstoßes und des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. Wir überlegen auch, ob eine andere Art der Überprüfung als die Internetrecherche unverhältnismäßig viel aufwändiger wäre. Warum wir uns eventuell für eine Ermittlung im Internet entscheiden, wird immer festgelegt.

Welche Art von persönlichen Daten ermitteln wir im Internet?

Persönliche Daten, nach denen wir suchen können, sind zum Beispiel:

  • Ihre Identität
  • mit wem Sie zusammenwohnen oder -leben
  • wo Sie wohnen
  • Einkommen
  • Vermögen

Unternehmensdaten, nach denen wir suchen können, sind zum Beispiel:

  • Anmeldung bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel)
  • Anmeldung bei einer Handelskammer außerhalb der Niederlande
  • Jahresnachweise
  • Unternehmenssitz
  • Umsatz
  • Steuererklärung

Ziel der Datenermittlung ist die Feststellung, ob die Regeln eingehalten werden.

Korrektheit der Daten

Wir entscheiden niemals ausschließlich aufgrund der im Internet ermittelten Daten. In jedem Einzelfall wird eine weitere Überprüfung durchgeführt um festzustellen, ob die im Internet gefundenen Daten korrekt sind.

Wann werden Sie informiert?

Wenn die Überprüfung abgeschlossen und eine Entscheidung getroffen wurde, informieren wir Sie über das Ergebnis der Überprüfung. Gegen die getroffene Entscheidung können Sie immer Widerspruch einlegen.

Kontrolle von Angaben, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen

Wir arbeiten eng mit den Sozialversicherungsträgern in anderen Ländern zusammen. Die Träger der anderen Länder informieren uns, wenn ausländische Arbeitnehmer mit einer A1-Bescheinigung in den Niederlanden arbeiten.

Vermuten Sie, dass jemand in Ihrer Umgebung Betrug mit einer A1-Bescheinigung/certificate of coverage begeht? Melden Sie uns dies. Sie können die Meldung anonym machen oder uns Ihre Kontaktdaten mitteilen. Wir können Sie dann anrufen, wenn wir weitere Informationen brauchen.

Online

Füllen Sie unser Online-Formular aus.

Telefonisch

Rufen Sie die Telefonnummer +31 20 656 58 88 an.

Per Post

Wenn Sie die Meldung lieber per Post machen, laden Sie das Formular zur Betrugsmeldung von unserer Website herunter und füllen Sie es aus. Anschließend drucken Sie das Formular und senden Sie uns dieses zu. Sie finden unsere Adresse unten auf dem Formular. Aus Datenschutzgründen können wir Sie nicht über das Ergebnis unserer Überprüfung informieren.