Sie wohnen in den Niederlanden und möchten in Belgien studieren

Wohnen Sie in den Niederlanden und möchten Sie in Belgien an einer Ausbildungsstätte für berufsbildenden Sekundarunterricht (beroepssecundair onderwijs, BSO) eine Ausbildung machen oder an einer Hochschule oder Universität studieren? Dann müssen Sie viel regeln.

Was müssen Sie regeln, wenn Sie in Belgien studieren möchten?

Wenn Sie in Belgien eine Ausbildung machen möchten, müssen Sie auch Angelegenheiten regeln, an die Sie vielleicht nicht sofort denken, die aber dennoch wichtig sind. Zum Beispiel Ihre Anmeldung bei der Gemeinde in Belgien oder das Abschließen einer Krankenversicherung.

Lesen Sie hier, was Sie vor, während und nach Ihrer Ausbildung regeln müssen.

Was müssen Sie vor Ihrem Studium regeln?

Haben Sie ein Diplom oder Zeugnis aus einem anderen Land als Belgien? Dann können Sie Ihr Diplom oder Zeugnis anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, mit welchem belgischen Abschluss Ihr Zeugnis oder Diplom vergleichbar ist.

Auf der Website wilweg.nl finden Sie Informationen zu verschiedenen Ausbildungsförderungen, die Sie für Ihre Ausbildung in Belgien beantragen können. Für die meisten Förderprogramme müssen Sie lange im Voraus einen Antrag stellen.

Wissen Sie noch nicht genau, welche Ausbildung oder welches Studium Sie machen möchten und was Ihre Aussichten sind? In Flandern und Brüssel gibt es ein Zentrum für Schülerbetreuung (Centrum voor Leerlingenbegeleiding, CLB), das Schüler und Schülerinnen bei der Studienwahl unterstützt. CLB ist eine eigene flämische Behörde , die mit anderen Ausbildungsstätten zusammenarbeitet.

Anmeldung für eine berufsbildende Sekundarschule

Nehmen Sie Kontakt mit der berufsbildenden Sekundarschule auf, bei der Sie sich anmelden möchten.

Anmeldung für ein Studium an einer Hochschule oder Universität

In Belgien legen Hochschulen und Universitäten selbst fest, wie und wann man sich für ein Studium anmelden kann. Melden Sie sich rechtzeitig an: das Studienjahr beginnt zwischen dem 1. September und dem 1. Oktober.

Für bestimmte Bachelorstudiengänge müssen Sie zuerst einen Einstufungstest machen. Dieser Test ist Pflicht. Erst danach können Sie sich für den betreffenden Studiengang anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Hochschule oder Universität, an der Sie studieren möchten.

Haben Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder der Schweiz? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um in Belgien studieren zu können. Diese Erlaubnis beantragen Sie bei der belgischen Botschaft in den Niederlanden.

Was müssen Sie regeln, wenn Sie sich für eine Ausbildung angemeldet haben?

Auch für Ausbildungen außerhalb der Niederlande können Sie vom niederländischen Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) eine Ausbildungsförderung bekommen, wenn Sie die Voraussetzung erfüllen. Beantragen Sie die Ausbildungsförderung mindestens 3 Monate vor dem Beginn Ihrer Ausbildung über „Mijn DUO“.

Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildungsförderung von DUO? Prüfen Sie dann, ob Sie ein Stipendium aus Belgien bekommen können.

Bekommen Sie bereits eine Ausbildungsförderung aus den Niederlanden? Melden Sie dann Ihre neue Ausbildung über „Mijn DUO“. 

Wenn Sie nach Belgien ziehen, um dort eine Ausbildung zu machen, können Sie das niederländische Studierendenticket für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benutzen, das Sie von DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) bekommen haben. Anstelle des Studierendentickets können Sie eine Kostenerstattung für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb der Niederlande bekommen.

Was müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Ausbildung regeln?

Für ein Studium an einer Hochschule oder Universität zahlen Sie Studiengebühren (Einschreibegebühren). Die Höhe dieser Gebühren hängt von der Art des Vertrags, der Anzahl der Studienpunkte und von Ihrem Status ab.

Werden Sie in einem Jahr länger als 8 Monate eine Ausbildung in Belgien machen? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz bei Ihrer niederländischen Wohngemeinde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens 5 Tage vor Ihrem Umzug nach Belgien möglich.

Sie müssen sich persönlich abmelden. Informieren Sie sich bei Ihrer niederländischen Gemeinde, welche Unterlagen Sie für die Abmeldung mitnehmen müssen. Die Gemeinde nimmt Ihre personenbezogenen Daten in das Register für Nicht-Einwohner (RNI) auf. Das RNI-Register ist Teil des niederländischen Melderegisters (BRP).

Wenn Sie länger als 3 Monate eine Ausbildung in Belgien machen, melden Sie sich dann innerhalb von 8 Tagen nach Ihrem Umzug nach Belgien beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Wohngemeinde an. Auf der Website der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, finden Sie Informationen zur Anmeldung und zu den Unterlagen, die Sie für die Anmeldung brauchen.

Das Einwohnermeldeamt Ihrer belgischen Gemeinde kann Sie als Grenzstudent/-in oder Einwohner/-in von Belgien anmelden.

  • Wenn Sie als Grenzstudent/-in angemeldet werden, werden Sie von der belgischen Gemeinde noch immer als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis Anlage 33. Werden Sie in Belgien arbeiten? Dann können Sie eine BIS-Nummer (Belgisch Identificatienummer Sociale Zekerheid) beantragen.
  • Werden Sie als Einwohner/-in von Belgien angemeldet? Und haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder der Schweiz? Dann bekommen Sie eine EU-Aufenthaltskarte und eine belgische Nationalregisternummer .

Studieren Sie an einer Hochschule oder Universität? In der Regel unterstützt die Studierendenverwaltung der Hochschule oder Universität Studierende beim Anmeldeverfahren.

Sie können viele Angelegenheiten online regeln, wenn Sie außerhalb der Niederlande eine Ausbildung machen und deshalb nicht in den Niederlanden wohnen. Hierfür brauchen Sie einen DigiD. Mit einem DigiD können Sie sich sicher bei den Websites von Behörden anmelden, um Angelegenheiten zu erledigen. Hierfür können Sie zum Beispiel die DigiD-App verwenden.

In der Berichtenbox können Sie digitale Schreiben von niederländischen Behörden erhalten. Die Berichtenbox ist ein persönliches Online-Postfach für digitale Schreiben der niederländischen Behörden. Aktivieren Sie Ihr Online-Postfach auf „MijnOverheid“.

Bekommen Sie vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) eine Ausbildungsförderung? Sorgen Sie dann dafür, dass DUO Ihre korrekte E-Mail-Adresse hat, damit Sie weiterhin rechtzeitig die digitalen Schreiben von DUO erhalten.

Über die Website my.belgium.be bekommen Sie persönlichen Zugang zu den Online-Diensten der belgischen Behörden . Für viele Online-Dienste anderer europäischer Länder können Sie auch den niederländischen DigiD verwenden. Der DigiD ist nämlich ein von der EU anerkannter elektronischer Identitätsnachweis (eIDAS).

Wenn Sie in Belgien wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf einen niederländischen Mietzuschlag. Dieser Zuschlag wird nur für Mietwohnungen in den Niederlanden gezahlt.

Mieten Sie auch eine Wohnung in den Niederlanden? Prüfen Sie dann, ob Sie vom Dienst Toeslagen einen Mietzuschlag bekommen können. Mieten Sie ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim und teilen Sie sich die Einrichtung? Dann können Sie in der Regel keinen Mietzuschlag bekommen.

Wollen Sie in Belgien nur eine Ausbildung machen und danach in die Niederlande zurückkehren? Und arbeiten Sie nicht in Belgien? Dann betrachtet Ihre Krankenversicherung Sie noch immer als Einwohner/-in der Niederlande. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden abgemeldet haben. Ihre niederländische Krankenversicherung bleibt bestehen. Beantragen Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), falls Sie diese noch nicht haben.

Werden Sie in Belgien ein Praktikum machen oder eine Arbeit aufnehmen? Oder werden Sie an einer berufsbildenden Sekundarschule eine duale Ausbildung machen, für die Sie arbeiten und die Schule besuchen? Teilen Sie dies dann Ihrer Krankenversicherung mit. Werden Sie in Belgien als Arbeitnehmer/-in betrachtet? Dann können Sie sich in Belgien bei einer Krankenkasse (mutualiteit) anmelden. Ihre Krankenversicherung in den Niederlanden endet dann.

Wenn Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden haben, können Sie beim niederländischen Dienst Toeslagen einen Krankenversicherungszuschlag beantragen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Zuschuss zu den Kosten des festen Beitrags , den Sie Ihrer Krankenversicherung monatlich zahlen. Die Höhe des Krankenversicherungszuschlags hängt von Ihrem Einkommen ab.

Was müssen Sie während Ihrer Ausbildung regeln?

Haben Sie vor, neben Ihrer Ausbildung in Belgien zu arbeiten oder ein Praktikum zu machen? Dann müssen Sie im darauffolgenden Kalenderjahr in Belgien eine Einkommensteuer erklärung einreichen. Solange Sie als Einwohner/-in der Niederlande gelten, müssen Sie auch in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Die Niederlande und Belgien haben ein Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen. Das bedeutet, dass Sie nicht in zwei Ländern Steuern über dasselbe Einkommen zu zahlen brauchen. Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie dann die niederländische Steuerbehörde (Belastingtelefoon Buitenland) oder dem belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen an.

Während Ihrer Ausbildung in Belgien brauchen Sie vielleicht medizinische Versorgung, zum Beispiel von einem Hausarzt, Zahnarzt oder in einem Krankenhaus. Wie Sie dann die Kostenerstattung beantragen hängt davon ab, in welchem Land Sie krankenversichert sind. 

Haben Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer niederländischen Krankenversicherung (zorgverzekeraar) auf. 

Haben Sie keine Krankenversicherung in den Niederlanden? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer belgischen Krankenkasse (mutualiteit) auf.

Was müssen Sie regeln, wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben?

Haben Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen und kehren Sie zurück in die Niederlande? Dann müssen Sie zum Beispiel folgende Angelegenheiten regeln:

  • Wohnsitz bei der Gemeinde in Belgien abmelden
  • Wohnsitz bei der Gemeinde in den Niederlanden anmelden
  • Belgisches Diplom in den Niederlanden anerkennen lassen
  • Einkommen, die Sie aufgrund Ihrer Ausbildung in Belgien erhalten, beenden lassen

Die Rente ist eine Vorsorge für das Alter. Dieser Lebensabschnitt kommt vielleicht schneller als man denkt.

Solange die Sociale Verzekeringsbank (SVB) Sie als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet und Sie in Belgien nicht arbeiten und kein Praktikum machen, bauen Sie in den Niederlanden AOW-Versicherungszeiten auf.

Werden Sie in Belgien ein Praktikum machen oder eine Arbeit aufnehmen? Dann bauen Sie in den Niederlanden keine AOW-Versicherungszeiten auf. In der Regel bauen Sie in Belgien keine Alterspension auf. 

Werden Sie nach Ihrer Ausbildung in Belgien arbeiten? Dann bauen Sie in Belgien eine Alterspension auf. Wenn Sie auch Ihre Studienzeiten für eine Alterspension anrechnen lassen möchten, können Sie Ihre Studienzeiten über den Föderalen Pensionsdienst (FPD) anrechnen lassen.