Sie wohnen in Belgien und werden in den Niederlanden studieren

Wohnen Sie in Belgien und möchten Sie in den Niederlanden an einer Ausbildungsstätte für berufsbildenden Sekundarunterricht (MBO), oder an einer Fachhochschule (HBO) oder Hochschule (WO) eine Ausbildung machen? Dann müssen Sie viel regeln.

Was müssen Sie regeln, wenn Sie in den Niederlanden studieren möchten?

Wenn Sie in den Niederlanden eine Ausbildung machen möchten, müssen Sie auch Angelegenheiten regeln, an die Sie vielleicht nicht sofort denken, die aber dennoch wichtig sind. Zum Beispiel Ihre Anmeldung bei der Gemeinde in den Niederlanden oder das Abschließen einer Krankenversicherung.

Lesen Sie hier, was Sie vor, während und nach Ihrem Studium regeln müssen.

Was müssen Sie vor Ihrem Studium regeln?

Auf der Website studyinnl.org finden Sie Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsförderungen, die Sie für Ihre Ausbildung in den Niederlanden beantragen können.

In den Niederlanden gibt es ein großes Angebot an berufsbildenden Ausbildungen (MBO), Fachhochschulausbildungen (HBO) und Hochschulausbildungen. 

Auf der Website kiesmbo.nl können Sie berufsbildende Ausbildungen miteinander vergleichen. 

Suchen Sie eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung? Dann kann das LCR (Landelijk Centrum Studiekeuze - Landesweites Zentrum für die Studienwahl) Ihnen helfen. Die Website studiekeuze123.nl bietet Ihnen Schritt für Schritt Hilfe bei der Auswahl einer Ausbildung.

Anmeldung für eine berufsbildende Ausbildung (MBO)

Melden Sie sich spätestens am 1. April für eine Ausbildung an der gewählten Schule an. Über die Website inschrijvenmbo.nl können Sie sich bei einer Ausbildungsstätte anmelden. 

Anmeldung für ein Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule

Melden Sie sich spätestens am 1. Mai für ein Studium an einer (Fach-)Hochschule oder Universität an. Sie können dies über die Website studielink.nl regeln. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie von der Ausbildungsstätte.

Haben Sie die Staatsangehörigkeit  eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR ) oder der Schweiz? Dann brauchen Sie für eine Ausbildung in den Niederlanden keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sie können in die Niederlande reisen und sich dort mit Ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis aufhalten.

Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes? Dann können andere Regeln für Sie gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND ).

Was müssen Sie regeln, wenn Sie sich für eine Ausbildung angemeldet haben?

Wenn Sie sich für einen Studiengang an einer (Fach-)Hochschule oder Universität angemeldet haben, lädt die Hochschule oder Universität Sie häufig zu einem Studienwahltest ein. Es kann sein, dass dieser Test verpflichtet ist. Mit dem Studienwahltest können Sie feststellen, ob der gewählte Studiengang auch wirklich zu Ihnen passt. 

Bietet die (Fach-)Hochschule oder Universität keinen Studienwahltest an? Dann können Sie diesen selbst beantragen. Sie haben Anspruch auf diesen Test, wenn Sie sich spätestens am 1. Mai für ein Studium angemeldet haben.

Die Ausbildungsstätte kann für die Zulassung zu einer Ausbildung ein bestimmtes Sprachniveau verlangen. Erkundigen Sie sich bei der Ausbildungsstätte, ob Sie einen Sprachtest machen müssen ist und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

Möchten Sie in der Nähe Ihrer Ausbildungsstätte wohnen? Dann sollten Sie am besten so früh wie möglich nach einer Unterkunft suchen, weil es in den Niederlanden einen Mangel an Wohnraum gibt. Sie können sich bei einer Wohnungsbaugesellschaft eintragen lassen, die Zimmer für Studierende vermietet. Sie können auch über einen privaten Vermieter nach einem Zimmer suchen, zum Beispiel über eine Anzeige oder einen Makler/einer Maklerin.

Wenn Sie an einer Ausbildungsstätte in den Niederlanden eingeschrieben sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) eine Ausbildungsförderung bekommen. 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Ausbildungsförderung vom DUO nicht? Prüfen Sie dann, ob Sie eine Ausbildungsförderung aus Belgien bekommen können.

Wenn Sie an einer Ausbildungsstätte in den Niederlanden eingeschrieben sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) ein Studierendenticket für öffentliche Verkehrsmittel bekommen. Dies ist ein Abonnement für die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in den Niederlanden, das entweder unter der Woche oder an den Wochenenden gültig ist. 

Sie können dieses Ticket nicht für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Belgien nutzen.

Was müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Ausbildung regeln?

Zahlen Sie das Schulgeld oder die Kursgebühr, wenn Sie eine berufsbildende Ausbildung machen

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung (BOL) machen und 18 Jahre oder älter sind, müssen Sie Schuldgeld (lesgeld) zahlen. 

Machen Sie eine Teilzeitausbildung oder eine berufsbegleitende Ausbildung (BBL) und sind Sie 18 Jahre oder älter? Dann müssen Sie Kursgebühren (cursusgeld) zahlen.

Zahlen Sie die Studiengebühr, wenn Sie eine Hochschulausbildung machen

Wenn Sie an einer Universität oder Hochschule studieren, müssen Sie eine Studiengebühr (collegegeld) zahlen. Dies ist ein fester Betrag, den Sie für jedes Studienjahr an die Hochschule oder Universität zahlen müssen. 

Geben Sie auf der Website studielink.nl Ihre Bankverbindung an, um die Studiengebühr zu zahlen und um Ihre Anmeldung für den Studiengang abzuschließen. Sie können Ihre Bankverbindung eingeben, sobald Sie eine Mitteilung von studielink.nl erhalten haben.

Gehen Sie zum Einwohnermeldeamt der Gemeinde in Belgien, in der Sie zurzeit wohnen. Teilen Sie der Gemeinde mit, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren. 

Werden Ihre Eltern, die in Belgien wohnen, Sie weiterhin finanziell unterstützen und kehren Sie regelmäßig nach Belgien zurück? Dann braucht die Gemeinde Sie nicht aus dem Melderegister auszutragen. Sie melden dann Ihre vorübergehende Abwesenheit für die Dauer Ihres Studiums. 

Werden Sie dauerhaft in den Niederlanden wohnen und nicht nach Belgien zurückkehren? Melden Sie dann Ihre Ausreise aus Belgien an.

Bleiben Sie länger als 4 Monate für Ihre Ausbildung in den Niederlanden? Melden Sie Ihren Wohnsitz bei der niederländischen Gemeinde an, in der Sie wohnen werden. Sie werden dann in das niederländische Melderegister (Basisregistratie Personen, BRP) eingetragen. Erledigen Sie die Anmeldung innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden. 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine niederländische Burgerservicenummer (BSN). Diese Nummer ist mit der belgischen Nationalregisternummer vergleichbar. Sie brauchen die BSN, wenn Sie Angelegenheiten mit den niederländischen Behörden erledigen möchten, oder wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen wollen. 

Bleiben Sie kürzer als 4 Monate in den Niederlanden? Melden Sie Ihren Wohnsitz dann bei einer niederländischen Gemeinde mit einem RNI-Schalter (Registratie Niet-Ingezetenen - Register für Nicht-Einwohner) an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine BSN.

Wenn Sie eine Burgerservicenummer (BSN) haben, können Sie in den Niederlanden einen DigiD beantragen. DigiD steht für digitale Identität und ist eine Anmeldemethode für die sichere Nutzung von Online-Diensten. Der DigiD setzt sich aus einem Benutzernamen und einem Passwort zusammen. 

Verwenden Sie in Belgien eine Anmeldemethode wie zum Beispiel eID oder Itsme? eID oder Itsme sind von der EU anerkannte elektronische Identitätsnachweise, die Sie oft auch für die Online-Dienste von niederländischen Behörden verwenden können.

Wenn Sie in Belgien wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf einen niederländischen Mietzuschlag . Dieser Zuschlag wird nur für Mietwohnungen in den Niederlanden gezahlt.

Mieten Sie auch eine Wohnung in den Niederlanden? Prüfen Sie dann, ob Sie vom Dienst Toeslagen einen Mietzuschlag bekommen können. Mieten Sie ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim und teilen Sie sich die Einrichtung? Dann können Sie in der Regel keinen Mietzuschlag bekommen.

Arbeiten Sie nicht in den Niederlanden? Und betrachtet Ihre belgische Krankenkasse (mutualiteit) Sie als Einwohner/-in von Belgien? Dann bleiben Sie in Belgien versichert. Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EZVK), falls Sie diese noch nicht haben.

Haben Sie in den Niederlanden einen Nebenjob? Dann müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen, und zwar auch dann, wenn es sich um einen Teilzeitjob handelt. Betrachtet die belgische Krankenkasse (mutualiteit) Sie als Einwohner/-in von Belgien? Dann bleiben Sie auch Mitglied Ihrer belgischen Krankenkasse.

Machen Sie ein Praktikum und bekommen Sie dafür eine Vergütung? Und sind Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert, zum Beispiel nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (ZW ) oder dem Arbeitslosengesetz (WW )? Dann müssen Sie für die Dauer Ihres Praktikums eine Krankenversicherung in den Niederlanden abschließen. 

Möchten Sie wissen, ob Sie in den niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind? Dies können Sie zum Beispiel auf Ihrer Lohnabrechnung nachsehen. Sie können dies auch beim UWV oder bei der Organisation nachfragen, bei der Sie das Praktikum machen. 

Möchten Sie genau wissen, was für Ihre Situation zutrifft? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer belgischen Krankenkasse (mutualiteit) auf.

Wenn Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden haben, können Sie beim niederländischen Dienst Toeslagen einen Krankenversicherungszuschlag beantragen. Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Zuschuss zu den Kosten des festen Beitrags , den Sie monatlich an Ihre Krankenversicherung zahlen. Die Höhe des Krankenversicherungszuschlags hängt von Ihrem Einkommen ab.

Haben Sie noch andere Einkommen? Prüfen Sie dann, ob Sie weiterhin Anspruch auf diese Einkommen haben. Mit einem guten Überblick über Ihre finanzielle Situation vermeiden Sie, dass Sie Geld zurückzahlen müssen. Nehmen Sie Kontakt mit der Organisation auf, von der Sie das Einkommen erhalten, und erkundigen Sie sich, ob die Zahlung fortgesetzt werden kann.

Sind Sie körperlich oder sozial eingeschränkt? Oder leiden Sie an einer psychischen Erkrankung oder unheilbaren Krankheit? Teilen Sie dies Ihrer Ausbildungsstätte mit und besprechen Sie dann mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin, welche Hilfe Sie benötigen.

Studieren Sie an einer (Fach-)Hochschule? Dann können Sie sich an das Expertisezentrum für inklusive Bildung (Expertisecentrum inclusief onderwijs, ECIO) wenden. Das ECIO bietet praktische Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und teilt Erfahrungen von anderen Studierenden, die Unterstützung brauchen.

Was müssen Sie während Ihrer Ausbildung regeln?

Haben Sie vor, neben Ihrer Ausbildung in den Niederlanden zu arbeiten oder ein Praktikum zu machen? Dann müssen Sie im darauffolgenden Kalenderjahr in Belgien eine Einkommensteuererklärung einreichen. Solange Sie als Einwohner/-in Belgiens betrachtet werden, müssen Sie auch in Belgien eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Die Niederlande und Belgien haben ein Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen. Das bedeutet, dass Sie nicht in zwei Ländern Steuern über dasselbe Einkommen zu zahlen brauchen. Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie dann die niederländische Steuerbehörde (Belastingtelefoon Buitenland) oder den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen an.

Arbeiten Sie neben Ihrer Ausbildung? Dann kann Ihr Arbeitgeber weniger Lohnabgaben  von Ihrem Lohn einbehalten. Sie bekommen dann einen höheren Nettolohn . Füllen Sie hierzu das Formular zur Auskunftserteilung für die Lohnabgaben (Model opgaaf gegevens voor de loonheffingen) aus und geben Sie dieses Ihrem Arbeitgeber.

Während Ihrer Ausbildung in den Niederlanden brauchen Sie vielleicht medizinische Versorgung, zum Beispiel von einem Hausarzt, Zahnarzt oder in einem Krankenhaus. Wie Sie dann die Kostenerstattung beantragen hängt davon ab, in welchem Land Sie krankenversichert sind. 

Haben Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer niederländischen Krankenversicherung auf. 

Haben Sie keine Krankenversicherung in den Niederlanden? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit Ihrer belgischen Krankenkasse (mutualiteit) oder mit der Auslandsabteilung des Krankenversicherungsträgers Zilveren Kruis (Groep Buitenlands Recht).

Was müssen Sie regeln, wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben?

Haben Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen und kehren Sie zurück nach Belgien? Dann müssen Sie zum Beispiel folgende Angelegenheiten regeln:

  • Wohnsitz bei der Gemeinde in den Niederlanden abmelden
  • Wohnsitz bei der Gemeinde in Belgien anmelden
  • Niederländisches Abschlusszeugnis in Belgien anerkennen lassen
  • Einkommen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung in den Niederlande erhalten, beenden lassen

Die Rente ist eine Vorsorge für das Alter. Dieser Lebensabschnitt kommt vielleicht schneller als man denkt.

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie zum Beispiel AOW-Leistung auf. Wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) eine Auskunft zu Ihren AOW-Versicherungszeiten beantragen. 

Kommen Sie aus Belgien und werden Sie später vielleicht in Belgien arbeiten? Dann bauen Sie in Belgien eine Alterspension auf. Beim Föderalen Pensionsdienst (FPD) können Sie auch Ihre Studienzeiten für die Alterspension anrechnen lassen.