Was ist eine AOW-Leistung?

Die AOW-Leistung ist die staatliche Grundrente in den Niederlanden. Wohnen oder arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie in der Regel nach dem AOW versichert. Sie können dann ab Ihrem AOW-Eintrittsalter eine AOW-Leistung bekommen.  

Häufig gestellte Fragen zur AOW-Leistung: 

Ihr AOW-Eintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Wurden Sie vor dem 1. Januar 1959 geboren? Dann können Sie Ihr AOW-Eintrittsalter auf unserer Website berechnen. Wurden Sie nach dem 31. Dezember 1958 geboren? Dann liegt Ihr AOW-Eintrittsalter bei mindestens 67 Jahren. Das genaue AOW-Eintrittsalter ist 5 Jahre vorher bekannt. Deshalb können Sie am besten jedes Jahr im Januar Ihr AOW-Eintrittsalter berechnen.

Haben Sie immer in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet? Dann bekommen Sie in der Regel die volle AOW-Leistung. Außerdem hängt die Höhe des Betrags von Ihrer Wohnsituation ab. Wohnsituation bedeutet hier, ob Sie alleine wohnen oder mit einer anderen Person zusammenwohnen.

Wir zahlen die AOW-Leistung um den 23. Tag des Monats aus. Wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, zahlen wir meistens früher. Ihre Bank entscheidet, wie spät das Geld auf Ihrem Konto ist. Außerhalb der Niederlande kann dies länger dauern. Dies hängt von Ihrer Bank und von Ihrem Wohnland ab.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, können Sie die AOW-Leistung beantragen, sobald Sie ein Schreiben von uns erhalten. Dieses Schreiben erhalten Sie ungefähr 4 Monate, bevor Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Es ist nicht möglich, den Antrag früher zu stellen. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann stellen Sie den Antrag in der Regel bei dem Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland oder in dem Land, in dem Sie zuletzt gesetzlich versichert waren.

Ihre Jahresbescheinigungen stehen in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“. Im Januar senden wir Ihre aktuelle Jahresbescheinigung an Ihr digitales Nachrichtenfach („Berichtenbox“) oder per Post zu. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie die Jahresbescheinigung später. Bekommen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beide eine AOW-Leistung? Dann kann es sein, dass Sie die Jahresbescheinigungen an verschiedenen Tagen bekommen.