Was ist eine AOW-Leistung?
Die AOW-Leistung ist eine Grundrente des niederländischen Staats. Wenn Sie in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben, waren Sie in der Regel nach dem AOW versichert und haben Sie Ansprüche aufgebaut. Sie erhalten die AOW-Leistung, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.
Häufig gestellte Fragen zur AOW-Leistung:
Haben Sie immer in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet? Dann bekommen Sie in der Regel die volle AOW-Leistung . Außerdem hängt der AOW-Betrag von Ihrer Wohnsituation ab. Wohnsituation bedeutet hier, ob Sie allein wohnen oder mit einer anderen Person zusammenwohnen.
Haben Sie in einem anderen Land als den Niederlanden gewohnt? Dann kann dies Folgen für Ihre AOW-Leistung haben. Sie haben dann eventuell nicht durchgehend AOW-Anspruch aufgebaut und erhalten später einen niedrigen Leistungsbetrag.
Ihr AOW-Eintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Auf unserer Website können Sie Ihr AOW-Eintrittsalter berechnen.
Wir zahlen die AOW-Leistung um den 23. Tag des Monats aus. Wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, zahlen wir meistens früher. Ihre Bank entscheidet, wie spät das Geld auf Ihrem Konto ist. Außerhalb der Niederlande kann dies länger dauern. Dies hängt zum Beispiel von Ihrer Bank oder von Ihrem Wohnland ab.
Wie hoch Ihr Urlaubsgeld ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Pro Monat bauen Sie einen bestimmten Betrag an Urlaubsgeld auf. Dieser Betrag entspricht nicht 8 % Ihrer aufgebauten AOW-Leistung, sondern richtet sich nach dem niederländischen Mindestlohn . Möchten Sie genau wissen, wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen? Melden Sie sich dann bei „Meine SVB“ an.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, können Sie die AOW-Leistung beantragen, sobald Sie ein Schreiben von uns erhalten. Dieses Schreiben erhalten Sie ungefähr 4 Monate, bevor Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Es ist nicht möglich, den Antrag früher zu stellen. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann stellen Sie den Antrag in der Regel bei dem Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland oder in dem Land, in dem Sie zuletzt gesetzlich versichert waren.
Ihre Jahresbescheinigungen können Sie in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“ aufrufen. Im Januar senden wir die aktuelle Jahresbescheinigung an Ihr Online-Postfach (Berichtenbox ) oder per Post zu. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie die Jahresbescheinigung später. Bekommen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beide eine AOW-Leistung? Dann kann es sein, dass Sie die Jahresbescheinigungen an verschiedenen Tagen bekommen.