Was ist eine AOW-Leistung?

Die AOW-Leistung ist die staatliche Grundrente in den Niederlanden. Sie können eine AOW-Leistung bekommen, wenn Sie in den Niederlanden nach dem AOW versichert waren. Meistens sind Sie versichert, wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten. Die AOW-Leistung wird ab dem AOW-Eintrittsalter gezahlt.  

Häufig gestellte Fragen zur AOW-Leistung: 

Haben Sie immer in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet? Dann bekommen Sie in der Regel die volle AOW-Leistung. Außerdem hängt der AOW-Betrag von Ihrer Wohnsituation ab. Wohnsituation bedeutet hier, ob Sie alleine wohnen oder mit einer anderen Person zusammenwohnen.

Ihr AOW-Eintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Auf unserer Website können Sie Ihr AOW-Eintrittsalter berechnen.

Wir zahlen die AOW-Leistung um den 23. Tag des Monats aus. Wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, zahlen wir meistens früher. Ihre Bank entscheidet, wie spät das Geld auf Ihrem Konto ist. Außerhalb der Niederlande kann dies länger dauern. Dies hängt zum Beispiel von Ihrer Bank oder von Ihrem Wohnland ab.

Wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie bauen pro Monat einen festen Betrag an Urlaubsgeld auf. Das Urlaubsgeld zur AOW-Leistung berechnet sich nach dem niederländischen Mindestentgelt und entspricht nicht, wie sonst beim Urlaubsgeld üblich, 8 % der monatlichen Leistung. Melden Sie sich bei „Meine SVB“ an, um zu sehen, wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, können Sie die AOW-Leistung beantragen, sobald Sie ein Schreiben von uns erhalten. Dieses Schreiben erhalten Sie ungefähr 4 Monate, bevor Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen. Es ist nicht möglich, den Antrag früher zu stellen. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann stellen Sie den Antrag in der Regel bei dem Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland oder in dem Land, in dem Sie zuletzt gesetzlich versichert waren.

Ihre Jahresbescheinigungen stehen in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“. Im Januar senden wir Ihre aktuelle Jahresbescheinigung an Ihr digitales Nachrichtenfach („Berichtenbox“) oder per Post zu. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie die Jahresbescheinigung später. Bekommen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beide eine AOW-Leistung? Dann kann es sein, dass Sie die Jahresbescheinigungen an verschiedenen Tagen bekommen.