Jahresbescheinigung
Ab dem 5. Januar 2026 finden Sie Ihre Jahresbescheinigung 2025 in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“.
Jahresbescheinigung in Ihrer Berichtenbox
Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie das Online-Postfach „Berichtenbox“ ? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung zwischen dem 9. und 20. Januar 2026 in Ihrem Online-Postfach.
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Februar in Ihrem Online-Postfach.
Jahresbescheinigung per Post
Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie kein Online-Postfach? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung zwischen dem 15. Januar und 1. Februar 2026 mit der Post.
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Februar mit der Post.
Jahresbescheinigung Ihres Partners/Ihrer Partnerin
Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin auch eine AOW-Leistung? Es ist möglich, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin die Jahresbescheinigung an einem anderen Tag erhält als Sie.
Jahresbescheinigung einer verstorbenen Person
Die Jahresbescheinigung von einer verstorbenen Person kann nicht digital verschickt werden. Nach dem Tod der Person wird die Jahresbescheinigung mit der Post zusammen mit Informationen zur AOW-Leistung an den hinterbliebenen Partner/die hinterbliebene Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wird die Jahresbescheinigung an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person gesandt.