Jahresbescheinigung
Ab dem 2. Januar finden Sie Ihre Jahresbescheinigung 2023 in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“.
Sie wohnen in den Niederlanden
Nutzen Sie die „Berichtenbox“, Ihr digitales Nachrichtenfach? Dann steht Ihre Jahresbescheinigung zwischen dem 9. und 18. Januar 2024 in Ihrem Nachrichtenfach.
Haben Sie kein Nachrichtenfach? Dann senden wir Ihnen die Jahresbescheinigung zwischen dem 12. Januar und dem 27. Januar 2024 zu.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
Ab Februar senden wir Ihnen die AOW-Jahresbescheinigung per Post zu oder digital an Ihr Nachrichtenfach („Berichtenbox“).
Jahresbescheinigung Ihres Partners/Ihrer Partnerin
Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin auch eine AOW-Leistung? Es ist möglich, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin die Jahresbescheinigung an einem anderen Tag erhält als Sie.
Jahresbescheinigung einer verstorbenen Person
Die Jahresbescheinigung kann nicht digital verschickt werden. Wir haben die Jahresbescheinigung direkt nach dem Todesfall zusammen mit Informationen zur AOW-Leistung per Post an den hinterbliebenen Partner/die hinterbliebene Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wurde die Jahresbescheinigung direkt an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person geschickt.