Jahresbescheinigung

Ab dem 2. Januar 2025 finden Sie Ihre Jahresbescheinigung 2024 in Ihrer Online-Umgebung „Meine SVB“.

Jahresbescheinigung in Ihrem Nachrichtenfach

Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie eine „Berichtenbox“ (ein digitales Nachrichtenfach)? Dann steht Ihre Jahresbescheinigung zwischen dem 10. und 20. Januar 2025 in Ihrem Nachrichtenfach.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Februar in Ihrem Nachrichtenfach.

Jahresbescheinigung mit der Post zusenden

Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie kein Nachrichtenfach? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung zwischen dem 16. Januar und dem 1. Februar 2025 mit der Post.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Februar mit der Post.

Jahresbescheinigung Ihres Partners/Ihrer Partnerin

Bekommt Ihr Partner/Ihre Partnerin auch eine AOW-Leistung? Es ist möglich, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin die Jahresbescheinigung an einem anderen Tag erhält als Sie.

Jahresbescheinigung einer verstorbenen Person

Die Jahresbescheinigung von einer verstorbenen Person kann nicht digital verschickt werden. Nach dem Tod der Person wird die Jahresbescheinigung mit der Post zusammen mit Informationen zur AOW-Leistung an den hinterbliebenen Partner/die hinterbliebene Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wird die Jahresbescheinigung an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person gesandt.