Eine Person mit AOW-Leistung ist gestorben

Stirbt jemand, der oder die eine AOW-Leistung bekommen hat? Dann endet die AOW-Leistung einen Tag nach dem Sterbedatum.

Was passiert mit dem Urlaubsgeld, auf das die verstorbene Person Anspruch hatte? Und wohin wird die Jahresbescheinigung gesandt? Wählen Sie die zutreffende Situation aus und sehen Sie, wer das Urlaubsgeld und die Jahresbescheinigung erhält.

Die verstorbene Person wohnte allein

Wir zahlen das Urlaubsgeld direkt auf das Konto der verstorbenen Person. Es besteht Anspruch auf Urlaubsgeld für die Zeit ab Mai bis zum Sterbetag.

Wurde die AOW-Leistung bereits für den ganzen Monat gezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag vom Urlaubsgeld ab. Manchmal müssen die Hinterbliebenen noch einen Betrag zurückzahlen.

Schreiben zur AOW-Leistung und Jahresbescheinigung

Wir schicken das Schreiben zur AOW-Leistung an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person.

Mit diesem Schreiben verschicken wir auch die Jahresbescheinigung. Heben Sie diese gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital verschicken.

Meine SVB

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Die verstorbene Person wohnte mit einer anderen Person zusammen

Der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person erhält Sterbegeld . Wir zahlen auch das Urlaubsgeld aus, das ab Mai bis zum Sterbedatum aufgebaut wurde. 

Wurde die AOW-Leistung der verstorbenen Person bereits für den ganzen Monat gezahlt? Dann wurde vielleicht zu viel gezahlt. Wir ziehen den zu viel gezahlten Betrag vom Urlaubsgeld und Sterbegeld ab. 

Der Partner/Die Partnerin hat das AOW-Eintrittsalter erreicht 

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Und erhalten Sie eine eigene AOW-Leistung? Dann bekommen Sie ab dem Monat, in dem Ihr Partner oder Ihre Partnerin gestorben ist, automatisch einen höheren Betrag, und zwar den Betrag für Personen, die allein wohnen. 

Der Partner/Die Partnerin hat das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht 

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Und haben Sie Ihr AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann können Sie eine Hinterbliebenenleistung bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie versorgen ein Kind unter 18 Jahren oder
  • Sie sind zu mindestens 45 % erwerbsgemindert  

Schreiben zur AOW-Leistung und Jahresbescheinigung 

Sie erhalten ein Schreiben zur AOW-Leistung. Mit diesem Schreiben verschicken wir auch die Jahresbescheinigung Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin. Heben Sie diese gut auf. Wir können die Jahresbescheinigung nicht digital verschicken.

Meine SVB

Nach dem Tod ist eine Anmeldung in der Online-Umgebung „Meine SVB“ nicht mehr möglich und können die Daten der verstorbenen Person dort nicht mehr eingesehen werden.

Sterbegeld

Sind Sie der Partner oder die Partnerin der verstorbenen Person? Dann wird das Sterbegeld automatisch an Sie ausgezahlt. Sie brauchen hierfür nichts zu tun. Haben Sie und die verstorbene Person dauerhaft getrennt gelebt ? Dann bekommen Sie kein Sterbegeld.

Wenn die verstorbene Person keinen Partner/keine Partnerin hatte, können die hinterbliebenen Kinder unter 18 Jahren Sterbegeld bekommen. Wenn die verstorbene Person auch keine Kinder unter 18 Jahren hatte, kann die Person, die mit dem/der Verstorbenen in derselben Wohnung im Familienverband lebte, Sterbegeld bekommen.

Haben Sie kein Sterbegeld bekommen und glauben Sie, dass Sie Anspruch auf Sterbegeld haben? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Beantragen Sie das Sterbegeld innerhalb von einem Jahr nach dem Sterbedatum.

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