Voraussetzungen für die Hinterbliebenenleistung

Für die niederländische Hinterbliebenenleistung gelten verschiedene Voraussetzungen. Lesen Sie hier, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen?

  1. Sind Sie Hinterbliebene/Hinterbliebener?

    Sie können vielleicht eine Hinterbliebenenleistung bekommen, wenn Ihr (Ex‑)Partner/Ihre (Ex‑)Partnerin gestorben ist.

  1. War Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz versichert?

    Ihr verstorbener (Ex-)Partner/Ihre verstorbene (Ex-)Partnerin muss am Tag seines/ihres Todes nach dem niederländischen Hinterbliebenengesetz versichert gewesen sein. In der Regel liegt eine Versicherung dann vor, wenn jemand Einwohner/-in der Niederlande ist oder in den Niederlanden arbeitet. Es gibt aber auch Ausnahmen.

  1. Gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen?

    Wohnen oder arbeiten Sie außerhalb der Niederlande? Dann gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Die Hinterbliebenenleistung hängt vom Einkommen und von Ihrer Wohnsituation ab

Bestimmte Einkommen werden von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Auch Ihre Wohnsituation kann Folgen für Ihre Hinterbliebenenleistung haben. Es ist möglich, dass Sie so viel Einkommen haben, dass der Betrag Ihrer Hinterbliebenenleistung null ist.