Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen?
Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann ziehen wir Lohnabgaben und einen Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) von Ihrer AOW-Leistung ab.
Wohnen Sie in einem Pflegeheim? Dann müssen wir oft auch den eigenen Beitrag, den Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) oder dem Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo) zahlen müssen, abziehen.
Wohnen Sie in einem anderen Land als den Niederlanden? Lesen Sie dann die Informationen unter „Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen?“
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Die Lohnabgaben bestehen aus Lohnsteuern und dem Beitrag zu den niederländischen Volksversicherungen. Von der AOW-Leistung zahlen Sie einen Beitrag nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) und dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Sie zahlen keinen AOW-Beitrag.
Sie haben Anspruch auf eine Abgabenermäßigung.
Lassen Sie diese Ermäßigung auf Ihre AOW-Leistung anwenden? Dann zahlen Sie weniger Lohnabgaben und Sie bekommen einen höheren AOW-Betrag.
Es kann auch sein, dass Sie die Abgabenermäßigung lieber für ein anderes Einkommen verwenden möchten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite zur Abgabenermäßigung.
Empfänger/-innen von AOW-Leistungen zahlen einen Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) und einen Beitrag für die Krankenversicherung.
Der Zvw-Beitrag wird automatisch von Ihrer AOW-Leistung abgezogen. Hierfür brauchen Sie nichts zu tun.
Die Krankenversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Sie zahlen den Beitrag selbst an Ihre Krankenversicherung. Der Beitrag wird gezahlt, damit Sie Leistungen aus dem Grundleistungskatalog der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.
Die Höhe Ihres Beitrags hängt davon ab, welche Krankenversicherung und welches Leistungspaket Sie wählen.
Wohnen Sie dauerhaft in einem Pflegeheim? Dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Diesen Beitrag nennt man Wlz-Selbstbeteiligung.
Wohnen Sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen? Dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Diesen Beitrag nennt man Wmo-Selbstbeteiligung.
Das CAK legt fest, wie hoch die Wlz- oder Wmo-Selbstbeteiligung ist, die Sie zahlen müssen. Das CAK berechnet die Höhe der Selbstbeteiligung auf der Grundlage des Einkommens, das Sie vor 2 Jahren hatten. Ist Ihr Einkommen in den letzten 2 Jahren niedriger geworden? Dann können Sie das CAK bitten, eine neue Berechnung zu machen.
Wir ziehen den Betrag der Selbstbeteiligung von Ihrer AOW-Leistung ab, wenn uns das CAK darum bittet.