Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen?

Was von Ihrer AOW-Leistung abgezogen wird, hängt davon ab, wo Sie wohnen.

Sie wohnen in den Niederlanden

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann ziehen wir Lohnabgaben und einen Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) von Ihrer AOW-Leistung ab. 

Wohnen Sie in einem Pflegeheim? Dann müssen wir oft auch den eigenen Beitrag, den Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) oder dem Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo) zahlen müssen, abziehen.

Die Lohnabgaben bestehen aus Lohnsteuern und dem Beitrag zu den niederländischen Volksversicherungen. Von der AOW-Leistung zahlen Sie einen Beitrag nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) und dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Sie zahlen keinen AOW-Beitrag. 

Sie haben Anspruch auf eine Abgabenermäßigung

Empfänger/-innen einer AOW-Leistung zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw-Beitrag) und einen festen Beitrag direkt an die Krankenversicherung. 

Der Zvw-Beitrag wird automatisch von Ihrer AOW-Leistung abgezogen. Hierfür brauchen Sie nichts zu tun. 

Den festen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie selbst direkt an Ihre Krankenversicherung. Damit sind die Leistungen aus dem Grundleistungskatalog der Krankenversicherung versichert. 

Die Höhe des festen Beitrags hängt davon ab, welche Krankenversicherung und welches Leistungspaket Sie wählen.

Wohnen Sie dauerhaft in einem Pflegeheim? Dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Diesen Beitrag nennt man Wlz-Selbstbeteiligung. 

Wohnen Sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen? Dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Diesen Beitrag nennt man Wmo-Selbstbeteiligung. 

Das CAK legt fest, wie hoch die Wlz- oder Wmo-Selbstbeteiligung ist, die Sie zahlen müssen. Das CAK berechnet die Höhe der Selbstbeteiligung auf der Grundlage des Einkommens, das Sie vor 2 Jahren hatten. Ist Ihr Einkommen in den letzten 2 Jahren niedriger geworden? Dann können Sie das CAK bitten, eine neue Berechnung zu machen. 

Wir ziehen den Betrag der Selbstbeteiligung von Ihrer AOW-Leistung ab, wenn uns das CAK darum bittet.

Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen?“.

Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen? Einfache Erklärung

Lesen Sie die einfache Erklärung zu den Abzügen von Ihrer AOW-Leistung