Häufig gestellte Fragen zur Jahresbescheinigung

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Im Januar erhalten Sie die Jahresbescheinigung zusammen mit dem AOW-Informationsblatt per Post oder digital in Ihrem Nachrichtenfach.

Melden Sie sich bei „Meine SVB“ an und laden Sie die Jahresbescheinigung herunter.

Wir haben die Jahresbescheinigung direkt nach Erhalt der Sterbemeldungzusammen mit Informationen zur AOW-Leistung per Post an den Partner/die Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wurde die Jahresbescheinigung direkt an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person geschickt.

Haben Sie die Jahresbescheinigung nicht? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre letzten beiden Jahresbescheinigungen finden Sie in der Online-Umgebung „Meine SVB“. Hierzu müssen Sie sich online anmelden.