Häufig gestellte Fragen zur Jahresbescheinigung

Wählen Sie eine der häufig gestellten Fragen aus und lesen Sie die Antwort zu dieser Frage.

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann erhalten Sie Ihre Jahresbescheinigung im Januar zusammen mit einem AOW-Informationsblatt per Post oder digital in Ihrem Online-Postfach (Berichtenbox). Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, erhalten Sie die Jahresbescheinigung im Februar.

Melden Sie sich bei „Meine SVB“ an und laden Sie die Jahresbescheinigung herunter.

Wir haben die Jahresbescheinigung nach Erhalt der Sterbemeldung zusammen mit Informationen zur AOW-Leistung per Post an den Partner/die Partnerin geschickt. War die verstorbene Person alleinstehend? Dann wurde die Jahresbescheinigung an die zuletzt bekannte Adresse der verstorbenen Person geschickt.

Haben Sie die Jahresbescheinigung nicht? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre letzten beiden Jahresbescheinigungen können Sie in der Online-Umgebung „Meine SVB“ einsehen, herunterladen und ausdrucken. Hierzu müssen Sie sich online anmelden.