Was wird von Ihrer AOW-Leistung abgezogen?

Was genau von Ihrer AOW-Leistung abgezogen wird, hängt davon ab, ob Sie in den Niederlanden oder außerhalb der Niederlande wohnen.

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Lohnabgaben

Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:

  • Lohnsteuer und 
  • einem Beitrag nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) und 
  • einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz)

Sie können eine Abgabenermäßigung bekommen. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern und Beiträge.

Lohnabgaben

Von Ihrer AOW-Leistung werden Lohnabgaben einbehalten. Lohnabgaben bestehen aus:

  • Lohnsteuer und 
  • einem Beitrag zu den niederländischen Volksversicherungen

Ob diese von Ihrer AOW-Leistung einbehalten werden, hängt von den Vereinbarungen zwischen den Niederlanden und Ihrem Wohnland ab. 

Behalten wir keine Lohnabgaben ein? Dann wird Ihre AOW-Leistung in Ihrem Wohnland besteuert.

Zvw-Beitrag

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) einbehalten.

Krankenversicherungsbeitrag

Sie zahlen selbst einen Beitrag für Ihre Krankenversicherung. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt davon ab, welche Krankenversicherung Sie haben.

Wlz- oder Wmo-Selbstbeteiligung

Es kann noch ein anderer Betrag einbehalten werden:

  • Wlz-Selbstbeteiligung
  • Wmo-Selbstbeteiligung

Sie brauchen diese Selbstbeteiligung nur zu zahlen, wenn Sie in einer Einrichtung wohnen.

Wmo-Selbstbeteiligung

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen (Wmo) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wmo-Selbstbeteiligung.

Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.

Wlz-Selbstbeteiligung

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Beitrag für das niederländische Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) einbehalten. Einen Teil der Kosten zahlen Sie selbst: die Wlz-Selbstbeteiligung.

Das CAK stellt fest, wie viel Selbstbeteiligung Sie zahlen müssen.

Zvw-Auslandsbeitrag

Von Ihrer AOW-Leistung wird ein Auslandsbeitrag für die Krankenversicherung (Zvw) einbehalten. Dieser Beitrag besteht aus maximal 3 Teilbeträgen:

  • Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw)
  • Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz)
  • ein fester Beitrag, der je nach Land unterschiedlich ist und davon abhängt, wie teuer die Gesundheitsversorgung in einem Land ist. Das CAK entscheidet, ob Sie diesen Vertragsbeitrag zahlen müssen.