Was sind die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenleistung, wenn Ihr (Ex-)Partner/Ihre (Ex-)Partnerin gestorben ist
Welche Voraussetzungen für die Hinterbliebenenleistung gelten, hängt davon ab, ob die verstorbene Person Ihr Partner/Ihre Partnerin oder Ihr Expartner/Ihre Expartnerin war. Wir prüfen immer, welche Situation am Sterbedatum vorlag.
Ihr Partner/Ihre Partnerin ist gestorben
Ist Ihr Partner/Ihre Partnerin gestorben? Dann müssen am Sterbedatum die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Partner/Ihre Partnerin muss nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sein
- Sie haben das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht und
- Sie sorgen für ein Kind unter 18 Jahren. Das Kind wohnt bei Ihnen und nicht in einem anderen Haushalt oder
- Sie sind zu mindestens 45 % erwerbsgemindert
Das UWV prüft, ob Sie zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann nimmt das UWV Kontakt mit dem Sozialversicherungsträger in Ihrem Wohnland auf.
Ihr Expartner/Ihre Expartnerin ist gestorben
Für die Hinterbliebenenleistung ist ein Expartner/eine Expartnerin die Person, mit der Sie verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben. Ist Ihr Expartner/Ihre Expartnerin gestorben? Dann müssen am Sterbedatum die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Expartner/Ihre Expartnerin muss nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw ) versichert sein
- Sie haben das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht und
- Ihr Expartner/Ihre Expartnerin musste Unterhalt für Sie zahlen. Ob Sie die Unterhaltszahlungen tatsächlich erhalten haben, spielt keine Rolle
- Sie sorgen für ein Kind unter 18 Jahren. Das Kind wohnt bei Ihnen und nicht in einem anderen Haushalt oder
- Sie sind zu mindestens 45 % erwerbsgemindert
Das UWV prüft, ob Sie zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann nimmt das UWV Kontakt mit dem Sozialversicherungsträger in Ihrem Wohnland auf.