Prüfung der Erwerbsminderung Schritt für Schritt
Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie eine Hinterbliebenenleistung beantragt? Haben Sie angegeben, dass Sie zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind? Dann prüft das UWV , ob das tatsächlich der Fall ist.
Auf dieser Seite werden die einzelnen Schritte dieser Prüfung beschrieben.