Einkommen und Ihre Hinterbliebenenleistung

Die Höhe der niederländischen Hinterbliebenenleistung ist einkommensabhängig. Die Hinterbliebenenleistung ist als Ergänzung Ihres Einkommens gedacht.

Es gibt Einkommen, das:

  • ganz von der Hinterbliebenenleistung abgezogen wird
  • zu einem Teil von der Hinterbliebenenleistung abgezogen wird
  • nicht von der Hinterbliebenenleistung abgezogen wird

Wählen Sie das Einkommen aus, das Sie erhalten

Ändert sich Ihr Einkommen? Sehen Sie dann, ob dies Folgen für Ihre Hinterbliebenenleistung hat und ob Sie die Änderung melden müssen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie uns eine Änderung melden müssen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Sie erhalten eine Hinterbliebenenversorgung von einer Pensionskasse oder Versicherungsgesellschaft

Sehen Sie, welches Einkommen in voller Höhe und welches Einkommen nicht von der niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen wird.

  • Hinterbliebenenversorgung aus der Leibrente Ihres Partners/Ihrer Partnerin
  • Witwen-, Witwern- oder Partnerpensionen, die von einer Pensionskasse oder einer Versicherungsgesellschaft gezahlt werden

  • Eine gesetzliche Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden

Erhalten Sie eine gesetzliche Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land? Dann wird dieses Einkommen meistens in voller Höhe von Ihrer niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen.

Ist Ihre Leistung höher als 1.610,71 € brutto pro Monat? Dann erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr.

Europäische Union oder Vertragsstaat

Erhalten Sie eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Vertragsstaat? ? Dann kann dies, je nach dem Land und Ihrer Situation, anders sein. Nehmen Sie für weitere Informationen bitte Kontakt mit uns auf.

Sie erhalten einen Arbeitslohn

Sehen Sie, welches Einkommen teilweise und welches Einkommen nicht von der niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen wird.

  • Ihr Urlaubsgeld
  • Zahlungen aus einer Leibrentenversicherung , die Sie selbst abgeschlossen haben
  • Der frei verfügbare Teil einer Leibrente, die Ihr Arbeitgeber für Sie geregelt hat
  • Hinterbliebenenversorgung aus der Leibrente Ihres Partners/Ihrer Partnerin
  • Eine einmalige Zahlung bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses

  • Das zu versteuernde Einkommen
  • Ein 13. Monatsgehalt
  • Eine Jahressondervergütung
  • Eine Gratifikation oder Jubiläumszuwendung, mit Ausnahme einer Zahlung für ein 25- oder 40-jähriges Dienstjubiläum (diese wird nicht abgezogen)
  • Die steuerliche Hinzurechnung eines Firmenwagens
  • Ihre Arbeitslosenleistung (Niederlande: WW ), solange Sie noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind
  • Der zu versteuernde Teil der Fahrtkostenerstattung Ihres Arbeitgebers

Dieses Einkommen wird teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Die Berechnung verläuft so:

  • die ersten 1.122,90 € des Bruttoeinkommens werden nicht berücksichtigt
  • das über einen Betrag von 1.122,90 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab
  • wenn Sie monatlich mehr als 3.538,97 € verdienen, erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr

Diese Beträge können sich alle halbe Jahre ändern.

Beispiel

Sie verdienen 1.200 € brutto pro Monat.

Die ersten 1.122,90 € werden nicht berücksichtigt. Übrig bleiben: 77,10 €.

Zwei Drittel von 77,10 € sind 51,40 € brutto.

Wir ziehen 51,40 € von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

Sie haben ein Einkommen aus einem eigenen Unternehmen oder einem selbstständigen Beruf

Dieses Einkommen wird teilweise von der Hinterbliebenenleistung abgezogen:

  • der zu versteuernde Anteil des Gewinns aus dem eigenen Unternehmen
  • das zu versteuernde Einkommen aus einem selbstständigen Beruf
  • die steuerliche Hinzurechnung des Firmenwagens
  • Einkommen aus geschäftlicher Vermietung

Dieses Einkommen wird teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Die Berechnung verläuft so:

  • die ersten 1.122,90 € des Bruttoeinkommens werden nicht berücksichtigt
  • das über einen Betrag von 1.122,90 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab
  • wenn Sie monatlich mehr als 3.538,97 € verdienen, erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr

Diese Beträge können sich alle halbe Jahre ändern.

Beispiel

Sie verdienen 1.200 € brutto pro Monat.

Die ersten 1.122,90 € werden nicht berücksichtigt. Übrig bleiben: 77,10 €.

Zwei Drittel von 77,10 € sind 51,40 € brutto.

Wir ziehen 51,40 € von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

Sie erhalten Zahlungen als Pflegedienstleister aus dem persönlichen Pflegebudget (PGB)

Sehen Sie, welches Einkommen teilweise und welches Einkommen nicht von der niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen wird.

Bekommen Sie eine Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit? Dann wird diese Vergütung bis zu einem Betrag von 210 € pro Monat oder 2.100 € pro Jahr nicht von der Hinterbliebenenleistung abgezogen.

  • Zahlungen aus einem persönlichen Pflegebudget (PGB)
  • Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit: der Betrag, der über 210 € pro Monat oder 2.100 € pro Jahr hinausgeht

Dieses Einkommen wird teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Die Berechnung verläuft so:

  • die ersten 1.122,90 € des Bruttoeinkommens werden nicht berücksichtigt
  • das über einen Betrag von 1.122,90 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab
  • wenn Sie monatlich mehr als 3.538,97 € verdienen, erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr

Diese Beträge können sich alle halbe Jahre ändern.

Beispiel

Sie verdienen 1.200 € brutto pro Monat.

Die ersten 1.122,90 € werden nicht berücksichtigt. Übrig bleiben: 77,10 €.

Zwei Drittel von 77,10 € sind 51,40 € brutto.

Wir ziehen 51,40 € von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

Sie erhalten Sozialhilfe oder eine nach dem niederländischen Teilhabegesetz (Participatiewet) vergleichbare Leistung

Wenn Sie Sozialhilfe bekommen und Sie erhalten auch eine Hinterbliebenenleistung, dann endet Ihre Sozialhilfe. Sie können nicht selbst wählen, ob Sie lieber die Sozialhilfe oder die Hinterbliebenenleistung bekommen. Sie sind verpflichtet, die Hinterbliebenenleistung zu beantragen.

Sie erhalten eine andere Leistung

Sehen Sie, welches Einkommen in voller Höhe, welches nur teilweise und welches gar nicht von der niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen wird.

  • Urlaubsgeld
  • Eine gesetzliche (vorgezogene) Altersrente aus einem anderen Land als den Niederlanden
  • Eine Witwen-, Witwern- oder Partnerpension, die von einer Pensionskasse oder einer Versicherungsgesellschaft gezahlt wird
  • Eine einmalige Zahlung bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses
  • Eine Leistung nach dem niederländischen Gesetz IOAW (Gesetz über die Einkommenshilfe für ältere und teilweise erwerbsgeminderte arbeitslose Arbeitnehmer)
  • Eine Leistung nach dem niederländischen Gesetz IOAZ (Gesetz über die Einkommenshilfe für ältere und teilweise erwerbsgeminderte ehemalige Selbstständige)
  • Eine Leistung nach dem niederländischen Gesetz IOW (Gesetz über die Einkommensergänzung für ältere Arbeitslose)

  • Ihre Arbeitslosenleistung (Niederlande: WW ), solange Sie noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind (es sei denn, dass das UWV diese Leistung erstattet, erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber)
  • Rente, Frührente oder Vorruhestandsleistung (VUT )

Dieses Einkommen wird teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Die Berechnung verläuft so:

  • die ersten 1.122,90 € des Bruttoeinkommens werden nicht berücksichtigt
  • das über einen Betrag von 1.122,90 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab
  • liegt Ihr Einkommen über 3.538,97 €, erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr

Diese Beträge können sich alle halbe Jahre ändern.

Beispiel

Sie verdienen 1.200 € brutto pro Monat.

Die ersten 1.122,90 € werden nicht berücksichtigt. Übrig bleiben: 77,10 €.

Zwei Drittel von 77,10 € sind 51,40 € brutto.

Wir ziehen 51,40 € von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

  • Ausgezahlte Lebenslaufregelung
  • Wajong-Leistung
  • WAO-Leistung
  • IVA-Leistung
  • WAZ-Leistung
  • WGA-Leistung
  • WIA-Leistung
  • WW-Leistung (nach Ende der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber)
  • Andere Leistungen

Krankengeld

Das Krankengeld (Niederlande: Ziektewetuitkering) wird in voller Höhe von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen.

In bestimmten Ausnahmesituationen wird das Krankengeld nur teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Dies prüfen wir, nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben.

Eine gesetzliche Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden

Erhalten Sie eine gesetzliche Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land? Dann wird dieses Einkommen meistens in voller Höhe von Ihrer niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen.

Erhalten Sie eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU ) oder aus einem Vertragsstaat? ? Dann kann dies, je nach dem Land und Ihrer Situation, anders sein.

Sie haben noch anderes Einkommen

Sehen Sie, welches Einkommen in voller Höhe, welches nur teilweise und welches gar nicht von der niederländischen Hinterbliebenenleistung abgezogen wird.

  • Mietzuschlag
  • Krankenversicherungszuschlag
  • Zinsen
  • Unterhaltszahlungen
  • Witwen-, Witwern- oder Partnerpensionen, die von einer Pensionskasse oder einer Versicherungsgesellschaft gezahlt werden
  • Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit bis maximal 210 € pro Monat oder 2.100 € pro Jahr
  • Zahlungen aus einer Leibrentenversicherung , die Sie selbst abgeschlossen haben
  • Der frei verfügbare Teil einer Leibrente, die Ihr Arbeitgeber für Sie geregelt hat
  • Die Hinterbliebenenversorgung aus der Leibrente Ihres Partners/Ihrer Partnerin
  • Dividende
  • Auszahlung aus vermögenswirksamen Leistungen
  • Sparguthaben
  • Eine gesetzliche (vorgezogene) Altersrente aus einem anderen Land als den Niederlanden

Mieteinnahmen

Mieteinnahmen aus Privateigentum werden nicht abgezogen. Mieteinnahmen, die Sie aus einer gewerblichen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit erhalten, werden teilweise abgezogen

  • Rente, Frührente oder Vorruhestandsleistung (Niederlande: VUT )
  • Sparguthaben aus einer Lebenslaufregelung
  • Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit: der Betrag, der über 210 € pro Monat oder 2.100 € pro Jahr hinausgeht

Dieses Einkommen wird teilweise von Ihrer Hinterbliebenenleistung abgezogen. Die Berechnung verläuft so:

  • die ersten 1.122,90 € des Bruttoeinkommens werden nicht berücksichtigt
  • das über einen Betrag von 1.122,90 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab
  • liegt Ihr Einkommen über 3.538,97 €, erhalten Sie keine Hinterbliebenenleistung mehr

Diese Beträge können sich alle halbe Jahre ändern.

Beispiel

Sie verdienen 1.200 € brutto pro Monat.

Die ersten 1.122,90 € werden nicht berücksichtigt. Übrig bleiben: 77,10 €.

Zwei Drittel von 77,10 € sind 51,40 € brutto.

Wir ziehen 51,40 € von Ihrer Hinterbliebenenleistung ab.

  • Ausgezahlte Lebenslaufregelung