Sie wohnen allein

Wohnen Sie allein und sind Sie nicht verheiratet? Dann bekommen Sie den AIO-Betrag für Personen, die allein wohnen.

Haben Sie einen Partner/eine Partnerin, wohnen aber trotzdem allein? Zum Beispiel, weil Ihr Partner/Ihre Partnerin im Ausland wohnt oder in ein Pflegeheim aufgenommen wurde? Dann bekommen Sie in der Regel auch den AIO-Betrag für Personen, die allein wohnen.

Wählen Sie Ihre Situation aus

Wohnen Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in einem Pflegeheim? Dann ändert sich nach einem Aufenthalt von 3 Monaten der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung:

  • Der zu Hause wohnende Partner erhält den AIO-Betrag für Personen, die allein wohnen.
  • Der im Pflegeheim wohnende Partner bekommt den AIO-Betrag für Personen, die in einem Pflegeheim wohnen.

Beide Beträge werden zusammengezählt. Sie bekommen dann die eine Hälfte des Gesamtbetrags und Ihr Partner/Ihre Partnerin die andere Hälfte. Ihr Einkommen und das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin werden davon abgezogen.

Wohnen Sie beide in einem Pflegeheim? Dann bekommen Sie beide eine niedrigere AIO-Einkommensergänzung.

Wlz-Eigenanteil

Werden Sie in ein niederländisches Pflegeheim aufgenommen, dann zahlen Sie einen Eigenanteil nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wet langdurige zorg, Wlz). Dieser Betrag ist immer höher als Ihre AIO-Einkommensergänzung. Deshalb können wir diesen Betrag nicht von Ihrer AIO-Einkommensergänzung einbehalten. Wir teilen dem CAK mit, dass wir den Wlz-Eigenanteil nicht einbehalten. Das CAK berechnet dann die Höhe des Eigenanteils und nimmt Kontakt mit Ihnen auf.

Sie bekommen auch eine AOW-Leistung

Wenn Sie auch eine AOW-Leistung bekommen, erhalten Sie ein Schreiben von uns. In diesem Schreiben steht, dass Sie wählen können, ob Sie eine Leistung für Verheiratete oder eine Leistung für Alleinstehende bekommen, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen. Zusammen mit diesem Schreiben erhalten Sie auch ein Informationsblatt mit weiteren Informationen.Leistung für Alleinstehende

Sind Sie verheiratet oder eingetragene Lebenspartner, wohnen aber alleine? Dann bekommen Sie eine Leistung für Verheiratete.

Wohnen Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin beide allein? Und leben Sie dauerhaft voneinander getrennt? Dann bekommen Sie eine Leistung für Alleinstehende.

Wohnen Sie allein, weil Ihr Partner/Ihre Partnerin außerhalb der Niederlande wohnt? Dann hat Ihr Partner/Ihre Partnerin selbst keinen Anspruch auf eine AIO-Einkommensergänzung. Sie bekommen die Hälfte des AIO-Betrags für Verheiratete.

In bestimmten Situationen höhere AIO-Einkommensergänzung

Kann Ihr Partner oder Kostenteiler sich nicht an den Wohnkosten beteiligten, weil er oder sie zum Beispiel keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat und deswegen nicht arbeiten darf? Und bekommt diese Person keine Sozialleistung? Dann kann es sein, dass Ihr Einkommen kaum zum Leben reicht.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, ob Sie eine höhere AIO-Einkommensergänzung bekommen können.

Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen, ändert sich der Betrag Ihrer AIO-Einkommensergänzung.