Was bedeutet „freiwillige Versicherung“?

Die freiwillige Versicherung ist eine Versicherung, die Sie selbst abschließen, um sich nach dem AOW (dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz) und/oder dem Anw (dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz) zu versichern. Sie zahlen dann jedes Jahr einen Beitrag. Eine freiwillige Versicherung kann für Sie vorteilhaft sein, wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen oder wenn Sie nicht immer in den Niederlanden gewohnt haben.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind Sie meistens automatisch nach dem AOW und Anw versichert. Aufgrund Ihrer Versicherung bekommen Sie später, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, eine AOW-Leistung. Im Sterbefall können Ihre Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung bekommen, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.  

Dies ändert sich, wenn Sie aus den Niederlanden wegziehen. Sie bauen dann keine AOW-Leistung mehr auf und Ihre Hinterbliebenen bekommen keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden. Möchten Sie das vermeiden? Dann können Sie sich freiwillig nach AOW und/oder dem Anw versichern.

Sind Sie erst später in die Niederlande gekommen, um in den Niederlanden zu arbeiten und/oder zu wohnen? Dann haben Sie keine volle AOW-Leistung aufgebaut. Für die Jahre, in denen Sie nicht in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet haben, können Sie sich freiwillig nach dem AOW versichern. Dies nennen wir auch „Nachversicherung“. Auch die Jahre außerhalb der Niederlande zählen dann für den AOW-Aufbau mit. 

Für die Anw-Versicherung können Sie sich nicht nachversichern.