Voraussetzungen für die Nachversicherung

Sie können sich für die Jahre, in denen Sie keine AOW-Leistung aufgebaut haben, freiwillig versichern. Dies ist möglich, wenn Sie erst später in die Niederlande gekommen sind, um hier zu wohnen oder zu arbeiten. Dies nennen wir auch „Nachversicherung“. Sie können auch eine AOW-Nachversicherung für Ihre Kinder abschließen. Für die Anw-Leistung ist eine Nachversicherung nicht möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie können eine AOW-Nachversicherung abschließen, wenn:

  • das Datum, an dem Sie erstmals zum Wohnen oder Arbeiten in die Niederlande gekommen sind, in den 50 Jahren vor dem Datum liegt, an dem Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen, und
  • Sie das AOW-Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht erreicht haben und
  • Sie die Nachversicherung innerhalb von 10 Jahren beantragen, nachdem Sie erstmals in die Niederlande zogen oder erstmals in den Niederlanden eine Arbeit aufgenommen haben, und
  • Sie bereits 5 Jahre in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und dadurch auch 5 Jahre nach dem AOW versichert sind. Es gibt 2 Ausnahmen:

    1. Waren Sie in der gesetzlichen Altersrentenversicherung eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) versichert? Dann kann dieser Zeitraum mitzählen. Wir überprüfen dies für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
    2. Hatten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, als Sie in die Niederlande kamen? Dann wird dieser Zeitraum vielleicht nicht mitgezählt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir dies für Sie überprüfen.

Wann können Sie keine Nachversicherung abschließen?

Sind Sie in einem EU-Land versichert und bekommen Sie aus diesem Land eine Rente? Dann können Sie keine AOW-Nachversicherung abschließen.

Sind Ihre Kinder gemeinsam mit Ihnen in die Niederlande gezogen? Dann können Sie eine AOW-Nachversicherung für Ihre Kinder abschließen. Dies ist möglich, wenn Ihre Kinder nach Erreichen des Anfangsalters für den AOW-Aufbau nun zum ersten Mal in den Niederlanden wohnen.

Für Kinder, die am Datum des Wegzugs aus den Niederlanden zwischen 15 und 17 Jahre alt waren, ist die Nachversicherung nicht immer möglich. Für sie gilt eine andere Regelung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Ihr Kind 18 Jahre alt wird.