Kindergeld beantragen, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen
Wohnen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat? Und Sie sind nach dem niederländischen Kindergeldgesetz versichert? Dann können Sie niederländisches Kindergeld beantragen.
Antrag über „Meine SVB“ stellen
Öffnen Sie „Meine SVB“. Sie können dann schnell und einfach Kindergeld beantragen.
Können Sie den Antrag nicht über „Meine SVB“ stellen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.