Rentenbeginn

Das Renteneintrittsalter ist in den Niederlanden, Belgien und Deutschland unterschiedlich. Wenn Sie aus 2 oder mehr dieser Länder eine Rente bekommen, kann das Anfangsdatum der Renten daher unterschiedlich sein. 

Auch wie der Antrag gestellt wird, kann in diesen Ländern unterschiedlich sein. Das hängt davon ab, wo Sie wohnen. Wählen Sie ein Thema aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.

Es kann günstig sein, Ihre belgische Alterspension ab einem späteren Anfangsdatum auszahlen zu lassen. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bureau voor Belgische Zaken (BBZ).

Tabelle AOW – Alterspension
Geburtsdatum im Zeitraum AOW-Eintrittsalter Alterspension
Januar 1953 bis Dezember 1953 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre
Januar 1954 bis Dezember 1954 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre
Januar 1955 bis August 1955 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre
September 1955 bis Dezember 1955 66 Jahre + 7 Monate 65 Jahre
Januar 1956 bis Mai 1956 66 Jahre + 7 Monate 65 Jahre
Juni 1956 bis Dezember 1956 66 Jahre + 10 Monate 65 Jahre
Januar 1957 bis Februar 1957 66 Jahre + 10 Monate 65 Jahre
März 1957 bis Dezember 1957 67 Jahre 65 Jahre
Januar 1958 bis Dezember 1958 67 Jahre 65 Jahre
Januar 1959 bis Januar 1960 67 Jahre 65 Jahre
Februar 1960 bis Dezember 1960 67 Jahre 66 Jahre
Januar 1961 bis September 1961 67 Jahre + 3 Monate 66 Jahre
Oktober 1961 bis Dezember 1961 nicht bekannt 66 Jahre
Januar 1962 bis Dezember 1962 nicht bekannt 66 Jahre
Januar 1963 bis Dezember 1963 nicht bekannt 66 Jahre
Januar 1964 bis Januar 1965 nicht bekannt 66 Jahre
Februar 1965 bis Dezember 1965 nicht bekannt 67 Jahre

Es kann günstig sein, Ihre deutsche Regelaltersrente ab einem späteren Anfangsdatum auszahlen zu lassen. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Mehr Informationen erhalten Sie beim BDZ (Bureau voor Duitse Zaken).

Tabelle AOW – Regelaltersrente
Geburtsdatum im Zeitraum AOW-Eintrittsalter Eintrittsalter Regelaltersrente
Januar 1953 bis Dezember 1953 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre + 7 Monate
Januar 1954 bis Dezember 1954 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre + 8 Monate
Januar 1955 bis August 1955 66 Jahre + 4 Monate 65 Jahre + 9 Monate
September 1955 bis Dezember 1955 66 Jahre + 7 Monate 65 Jahre + 9 Monate
Januar 1956 bis Mai 1956 66 Jahre + 7 Monate 65 Jahre + 10 Monate
Juni 1956 bis Dezember 1956 66 Jahre + 10 Monate 65 Jahre + 10 Monate
Januar 1957 bis Februar 1957 66 Jahre + 10 Monate 65 Jahre + 11 Monate
März 1957 bis Dezember 1957 67 Jahre 65 Jahre + 11 Monate
Januar 1958 bis Dezember 1958 67 Jahre 66 Jahre
Januar 1959 bis Dezember 1959 67 Jahre 66 Jahre + 2 Monate
Januar 1960 bis Dezember 1960 67 Jahre 66 Jahre + 4 Monate
Januar 1961 bis September 1961 67 Jahre + 3 Monate 66 Jahre + 6 Monate
Oktober 1961 bis Dezember 1961 nicht bekannt 66 Jahre + 6 Monate
Januar 1962 bis Dezember 1962 nicht bekannt 66 Jahre + 8 Monate
Januar 1963 bis Dezember 1963 nicht bekannt 66 Jahre + 10 Monate
Januar 1964 bis Dezember 1964 nicht bekannt 67 Jahre

Lesen Sie, wie Sie den Antrag in Ihrer Situation stellen müssen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website grensinfo.nl. Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig, ungefähr ein Jahr, bevor Sie in Rente gehen. Dann haben die Behörden genug Zeit, Ihre Renten zu berechnen. 

Sie wohnen in den Niederlanden

Beantragen Sie Ihre belgische Alterspension und/oder deutsche Altersrente bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der SVB auf. Die SVB leitet den Antrag an den belgischen und/oder deutschen Träger weiter.

Sie wohnen in Belgien

Beantragen Sie Ihre niederländische AOW-Leistung beim Pensionsdienst der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder bei der Regionalstelle des Föderalen Pensionsdiensts (FPD). Der FPD leitet den Antrag an die SVB weiter.

Sie wohnen in Deutschland

Beantragen Sie Ihre niederländische AOW-Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag an die SVB weiter.

Haben Sie über Ihren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut? Nehmen Sie dann direkt Kontakt mit Ihrem Betriebsrentenfonds oder der privaten Zusatzversicherung auf. Diese Stellen informieren Sie darüber, wie Sie den Antrag stellen können.

Wohnen Sie in den Niederlanden und liegt das Anfangsdatum Ihrer Rente aus Belgien oder Deutschland vor dem Datum, ab dem Sie die niederländische AOW-Leistung bekommen? Dann zahlen Sie von Ihrer belgischen oder deutschen Rente AOW- und Anw-Beiträge.

Wenn Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreicht haben, zahlen Sie nur noch Anw-Beiträge.

Sie wollen nicht nach dem AOW und Anw versichert sein

Sie können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie dann auch keine AOW-Leistungsansprüche mehr aufbauen und dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes keine oder eine niedrigere Anw-Leistung bekommen.