Jahresbescheinigung
Wohnen Sie in den Niederlanden und bekommen Sie eine Rente aus Belgien oder Deutschland? Oder wohnen Sie in Belgien oder Deutschland und bekommen Sie eine AOW-Leistung aus den Niederlanden? Dann ist es gut zu wissen, dass die Stelle, die Ihre Rente auszahlt, Ihnen auch die Jahresbescheinigung zuschickt.
Wählen Sie das Land, aus dem Sie Ihre Rente bekommen, und lesen Sie, was Sie tun können, wenn Sie keine Jahresbescheinigung bekommen haben.
Sie erhalten die Jahresbescheinigung über Ihre belgische Pension vom Föderalen Pensionsdienst. Die Jahresbescheinigung heißt „Steuerkarte“ und wird per Post zugesandt.
Haben Sie die „Steuerkarte“ nicht erhalten? Bitten Sie den Föderalen Pensionsdienst dann um eine Kopie. Sie können die Kopie ab dem 19. April anfordern.
Die Jahresbescheinigung zu Ihrer deutschen Rente erhalten Sie immer Ende Februar von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Jahresbescheinigung wird per Post zugesandt.
Bitte beachten Sie: BDZ (Bureau voor Duitse Zaken) kann Ihnen keine Jahresbescheinigung zu Ihrer deutschen Rente zusenden.
Wenn Sie schon einmal über das Internet eine Jahresbescheinigung bei der DRV angefordert haben
Dann brauchen Sie nichts zu tun. Sie erhalten Ihre Jahresbescheinigung von der DRV jedes Jahr bis spätestens Ende März.
Sie haben bisher noch keine Jahresbescheinigung bei der DRV angefordert
Fordern Sie die Jahresbescheinigung selbst bei der DRV an. Die Jahresbescheinigung heißt auf Deutsch „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (Versichertenrente). Bekommen Sie eine Hinterbliebenenrente von der DRV? Dann heißt die Jahresbescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (Hinterbliebenenrente).
Bekommen Sie mehrere Renten von der DRV? Fordern Sie dann für jede Rente jeweils eine Jahresbescheinigung an.
Die Jahresbescheinigung zu Ihrer AOW-Leistung erhalten Sie von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Haben Sie ein Online-Postfach (Berichtenbox)? Dann erhalten Sie die Jahresbescheinigung in Ihrem Postfach. Wenn Sie kein Postfach haben, wird Ihnen die Jahresbescheinigung per Post zugesandt. Sie können Ihre Jahresbescheinigung auch auf „Meine SVB“ einsehen.
Bitte beachten Sie: BBZ und BDZ können Ihnen keine Jahresbescheinigung zusenden.