Sie möchten einen DigiD beantragen

Für die Anmeldung bei „Meine SVB“ brauchen Sie einen DigiD mit SMS-Kontrolle oder die DigiD-App. Wählen Sie diese Einstellung direkt aus, wenn Sie Ihren DigiD beantragen.

Wie beantragen Sie einen DigiD?

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, wie Sie einen DigiD beantragen können.

Sie können Ihren DigiD über das Antragsformular auf der Website von DigiD oder über die DigiD-App beantragen.

Haben Sie schon einen DigiD? Fügen Sie dann die SMS-Kontrolle hinzu oder laden Sie die DigiD-App herunter.

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie vielleicht einen DigiD beantragen. Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, ob Sie einen DigiD beantragen können.

Wählen Sie Ihre Situation aus

Sie bekommen eine AOW-Leistung

Bekommen Sie eine AOW-Leistung? Dann können Sie über „Meine SVB“ einen DigiD beantragen. Hierzu benötigen Sie eine „burgerservicenummer“ (BSN).

Sie haben unser Schreiben, in dem steht, dass Sie in Kürze eine AOW-Leistung bekommen

Haben Sie ein Schreiben von uns erhalten, in dem steht, dass Sie bald Ihre erste AOW-Leistung bekommen? Dann können Sie über „Meine SVB“ einen DigiD beantragen. Hierfür benötigen Sie eine „burgerservicenummer“ (BSN).

Sie haben keine AOW-Leistung und kein Schreiben erhalten

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)? Dann können Sie den DigiD über das Antragsformular auf der Website von DigiD beantragen.

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann können Sie keinen DigiD beantragen.

DigiD-Vollmacht

Geben Sie Ihren eigenen DigiD nie an andere weiter. Möchten Sie, dass jemand anders Ihre Angelegenheiten über „Meine SVB“ regelt? Verwenden Sie dann eine DigiD-Vollmacht.  

Sie können keinen DigiD für eine andere Person beantragen. Möchten Sie für eine andere Person Angelegenheiten über „Meine SVB“ regeln? Dies ist mit einer DigiD-Vollmacht möglich.