AOW-Leistung beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen
Wenn Sie in einem anderen Land als den Niederlanden wohnen, beantragen Sie Ihre AOW-Leistung dann 6 Monate, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen. Wie und wo Sie die AOW-Leistung beantragen können, hängt von Ihrem Wohnland ab. Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, wo Sie den Antrag stellen.
Sie können den Antrag stellen:
- beim Rentenversicherungsträger in Ihrem Wohnland
- bei der Behörde in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren
Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.
Sie wohnen in Belgien oder Deutschland
Wenn Sie in Belgien oder Deutschland wohnen, können Sie auch Kontakt mit BBZ (Bureau voor Belgische Zaken) oder BDZ (Bureau voor Duitse Zaken) aufnehmen.
Wenn Sie in einem Land des EWR oder in einem Vertragsstaat wohnen, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Sie sind in Ihrem Wohnland in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt mit der Behörde (dem Rententräger) in Ihrem Wohnland auf.
2. Sie sind in Ihrem Wohnland nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Nehmen Sie dann Kontakt auf mit dem Rententräger in dem Land, in dem Sie zuletzt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert waren.
Wissen Sie nicht, bei welchem Träger Sie die AOW-Leistung außerhalb der Niederlande beantragen können? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.
Nehmen Sie 6 Monate, bevor Sie Ihr AOW-Eintrittsalter erreichen, Kontakt mit uns auf.
Bekommen Sie schon eine Leistung von uns? Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf
Wenn Sie schon eine Leistung von uns bekommen, zum Beispiel eine Anw- oder Rückkehrleistung, brauchen Sie nichts zu tun. Wir informieren Sie.