Sie wohnen mit einem Kostenteiler zusammen

Ein Kostenteiler ist eine Person im Alter von mindestens 27 Jahren, mit der Sie zusammenwohnen. Wohnen Sie mit einem oder mehreren Kostenteilern zusammen, bekommen Sie eine niedrigere Anw-Leistung. Nach dem Anw führen Sie mit dieser Person dann keinen gemeinsamen Haushalt.

Ein Kostenteiler ist:

  • eine Person im Alter von mindestens 27 Jahren, die in Ihrer Wohnung wohnt
  • Dies kann ein Bekannter sein oder ein Familienmitglied, zum Beispiel Ihr Kind, Ihr Bruder oder Ihre Schwester. Welche Beziehung Sie zum Kostenteiler haben, ist nicht wichtig.

Ob ein Kostenteiler einen finanziellen Beitrag zum Haushalt leistet, spielt keine Rolle. Auch das Einkommen des Kostenteilers ist für die Anw-Leistung nicht wichtig.

Kein Kostenteiler ist eine Person:

  • von der Sie ein Zimmer mieten oder bei der Sie als zahlender Gast wohnen
  • an die Sie ein Zimmer vermieten oder die bei Ihnen als zahlender Gast wohnt
  • unter 30 Jahren, die eine Ausbildung macht und hierfür eine Ausbildungsförderung (Niederlande: studiefinanciering) bekommen kann

Solange Sie mit einem oder mehreren Kostenteilern zusammenwohnen, wird Ihre Anw-Leistung niedriger. Sie bekommen dann 50 % des niederländischen Mindestentgelts.

Ziehen die Kostenteiler aus? Dann bekommen Sie wieder den höheren Betrag. Ihre Anw-Leistung beträgt dann wieder 70 % des maximalen Regelbetrags.

Beispiel

Ihr Neffe wohnt bei Ihnen. Er ist 29 Jahre alt und arbeitet auf Abruf in einer Gaststätte. Ab und zu zahlt er einen Teil der Einkäufe. Manchmal hilft er bei kleineren Arbeiten im und am Haus.

Ihr Neffe leistet nur einen sehr kleinen Beitrag zum Haushalt. Deshalb wird Ihre Wohnsituation nicht als gemeinsamer Haushalt eingestuft. Aber Ihr Neffe zählt wohl als Kostenteiler, weil er über 27 Jahre alt ist. Weil Sie mit einem Kostenteiler zusammenwohnen, wird Ihre Anw-Leistung niedriger.