Widerspruch und Klage

Sind Sie mit einer Entscheidung, die wir getroffen haben, nicht einverstanden? Dann schauen wir erst, ob wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden können. Finden wir keine gemeinsame Lösung oder sind Sie mit der Lösung nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Widerspruch einlegen können.

1. Schritt: Rufen Sie uns an, wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind

Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden? Rufen Sie uns dann bitte an. Unsere Telefonnummer steht auf dem Bescheid. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

2. Schritt: Widerspruch einlegen

Finden wir keine gemeinsame Lösung oder sind Sie mit der Lösung nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb von 6 Wochen online Widerspruch einlegen. Sie können auch schriftlich per Post Widerspruch einlegen. Hiermit sind für Sie keine Kosten verbunden.

Möchten Sie online Widerspruch einlegen? Dann können Sie hierfür „Meine SVB“ nutzen. Sie können über „Meine SVB“ auch Dokumente hochladen. Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an. Wenn Sie in Europa wohnen, können Sie sich auch mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden. 

Über „Meine SVB“ Widerspruch einlegen

Wenn Sie sich nicht auf „Meine SVB“ anmelden können, können Sie einen DigiD beantragen. Damit können Sie Ihre Angelegenheiten mit der SVB online regeln.

Möchten Sie, dass eine andere Person Widerspruch für Sie einlegt? Machen Sie dann in Ihrem Online-Widerspruch Angaben zu der von Ihnen bevollmächtigten Person. Beachten Sie jedoch, dass Sie immer selbst verantwortlich bleiben.

Können Sie sich nicht anmelden auf „Meine SVB“? Dann können Sie Ihren Widerspruch auch per Post zusenden. Ein solches Schreiben nennt man Widerspruchsschreiben. Ihr Widerspruchsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Ihre burgerservicenummer (BSN) oder Ihr SVB-Zeichen. Das SVB-Zeichen steht in unserem Schreiben.
  • Ihre Telefonnummer
  • das Datum Ihres Widerspruchs
  • gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen
  • die Gründe, warum Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind
  • wie die SVB Ihrer Ansicht nach entscheiden sollte
  • Ihre Unterschrift

Schicken Sie das Schreiben innerhalb von 6 Wochen an die SVB-Geschäftsstelle, die den Bescheid erstellt hat. Schreiben Sie links oben auf den Umschlag das Wort „Bezwaarschrift“ (Widerspruch). Fügen Sie auch Dokumente bei, die für den Widerspruch wichtig sein können.

Sie möchten jemanden bevollmächtigen

Möchten Sie, dass eine andere Person Widerspruch für Sie einlegt? Fügen Sie dann eine Vollmacht bei. Mit einer Vollmacht erklären Sie, dass eine andere Person in Ihrem Namen mit der SVB Kontakt hat. Sie bleiben jedoch immer selbst verantwortlich.

Wohnen Sie auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba? Dann können Sie sich dafür entscheiden, das Widerspruchsverfahren bei der SVB zu übergehen und innerhalb von 6 Wochen direkt beim erstinstanzlichen Gericht auf Bonaire Klage zu erheben. Die Adresse lautet: Plasa Reina Wilhelmina (Fort Oranje), Kralendijk, Bonaire. Ihre Klage muss schriftlich eingereicht werden.

3. Schritt: Wenn Sie uns Ihren Widerspruch zugesandt haben

Wenn wir Ihren Widerspruch erhalten haben, nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten auf. In der Regel nehmen wir innerhalb von 5 Werktagen Kontakt auf. Wir besprechen dann Ihren Widerspruch. Es kann sein, dass wir Sie um zusätzliche Angaben bitten.

Sie bekommen von uns eine schriftliche Bestätigung, dass wir Ihren Widerspruch erhalten haben.

Möchten Sie Ihren Widerspruch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der SVB besprechen? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Auf der schriftlichen Bestätigung steht die Telefonnummer, die Sie anrufen können.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, werden wir Ihren Widerspruch prüfen. Anschließend entscheiden wir über Ihren Widerspruch und senden Ihnen in der Regel innerhalb von 13 Wochen einen Bescheid zu. Es kann auch sein, dass Sie unseren Widerspruchsbescheid bereits innerhalb von 6 Wochen erhalten.

In bestimmten Fällen können wir Ihnen die Kosten, die Ihnen für den Widerspruch entstanden sind, erstatten. Dies ist aber nur möglich, wenn wir einen Fehler gemacht haben und eine neue Entscheidung treffen. Dann können zum Beispiel die Kosten für professionellen Rechtsbeistand, für die Auszüge aus öffentlichen Registern und für Fahrtkosten erstattet werden. Wenn Sie Ihre Kosten erstattet haben möchten, müssen Sie dies direkt in Ihrem Widerspruchsschreiben oder während des Widerspruchsverfahrens angeben.

Sie haben von uns einen Widerspruchsbescheid erhalten

Wenn Sie mit unserem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie bei Gericht Klage erheben. In unserem Widerspruchsbescheid steht, was Sie tun müssen, wenn Sie Klage erheben möchten.