Welche Änderungen müssen Sie melden?
Ändert sich Ihre Situation? Ziehen Sie zum Beispiel mit jemandem zusammen oder ziehen Sie in ein anderes Land? Ändert sich Ihr Einkommen? Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen über eine Änderung.
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Informieren Sie uns dann innerhalb von 6 Wochen.
Informieren Sie uns rechtzeitig und vermeiden Sie ein Bußgeld.
Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, was Sie uns melden müssen
Sie wohnen in den Niederlanden
Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 4 Wochen:
- Ein Kind zieht zu Hause aus
- Ein Kind zieht zu Ihnen
- Ein Kind zieht mit einer anderen Person zusammen
- Ein Kind heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft außerhalb der Niederlande
- Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich
- Die von Pflegeeltern geleistete Versorgung eines Kindes ändert sich
- Sie adoptieren ein Kind
- Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen
- Eine andere Person zieht zu Ihnen
- Jemand zieht aus Ihrer Wohnung aus
- Sie mieten oder vermieten ein Zimmer
- Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft außerhalb der Niederlande
- Ihr Mitbewohner/Ihre Mitbewohnerin im Alter von mindestens 27 Jahren beendet die Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung außerhalb der Niederlande
- Ihr Einkommen wird höher oder niedriger
- Sie erhalten ein neues Einkommen
- Sie bekommen kein Einkommen mehr
- Sie bekommen eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
Bekommen Sie eine Zahlung aus einem persönlichen Pflegebudget (PGB), weil Sie jemanden betreuen oder versorgen? Dann gilt auch diese Zahlung als Einkommen.
Haben Sie Einkommen aus einem Unternehmen oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit? Oder erhalten Sie ein Einkommen aus einem anderen Land als den Niederlanden? Diese Art von Änderungen müssen Sie uns immer melden.
Erhalten Sie jeden Monat einen festen Betrag an Arbeitsentgelt, Rente oder Sozialleistung aus den Niederlanden? Dann informiert uns der Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde) über dieses Einkommen. Wenn sich Ihr Einkommen ändert und dies keine geringe (halb-)jährliche Erhöhung betrifft, informieren Sie uns bitte sofort. Die Daten, die wir vom Belastingdienst erhalten, sind mindestens 2 Monate alt. Wir passen dann Ihre Hinterbliebenenleistung direkt an. So vermeiden Sie, dass Sie zu viel Hinterbliebenenleistung erhalten, die Sie später zurückzahlen müssen.
- Sie ziehen aus den Niederlanden in ein anderes Land
- Ein Familienmitglied zieht aus den Niederlanden in ein anderes Land
- Sie wurden für erwerbsfähig erklärt
- Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf
- Der Grad Ihrer Erwerbsminderung ändert sich und beträgt nun weniger als 45 %
- Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht
- Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht, verweigern dies jedoch
Die folgenden Änderungen meldet Ihre niederländische Wohngemeinde uns automatisch. Hierüber brauchen Sie uns nicht zu informieren. Melden Sie die Änderung jedoch rechtzeitig bei Ihrer Wohngemeinde:
- Sterbefall
- Sie und Ihr eventueller Partner/Ihre eventuelle Partnerin ziehen innerhalb der Niederlande um
- Sie haben in den Niederlanden geheiratet
- eingetragene Lebenspartnerschaft
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 6 Wochen:
- Ein Kind zieht von zu Hause aus
- Ein Kind zieht zu Ihnen
- Ein Kind zieht mit einer anderen Person zusammen
- Ein Kind heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich
- Die von Pflegeeltern geleistete Versorgung eines Kindes ändert sich
- Sie adoptieren ein Kind
- Ein Kind stirbt (senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde zu)
- Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich
- Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen
- Eine andere Person zieht zu Ihnen
- Jemand zieht aus Ihrer Wohnung aus
- Sie mieten oder vermieten ein Zimmer
- Sie oder ein Kind ziehen um
- Sie oder ein Kind ziehen in ein anderes Land
- Ihr Einkommen wird höher oder niedriger
- Sie erhalten ein neues Einkommen
- Sie bekommen kein Einkommen mehr
- Sie bekommen eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
Sie brauchen uns nicht zu informieren, wenn Ihre Rente oder Sozialleistung aufgrund einer jährlichen oder halbjährlichen Anpassung nur um einen kleinen Betrag erhöht wurde.
- Sie wurden für erwerbsfähig erklärt
- Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf
- Der Grad Ihrer Erwerbsminderung ändert sich und beträgt nun weniger als 45 %
- Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht
- Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht, verweigern dies jedoch