Welche Änderungen müssen Sie melden?

Ändert sich Ihre Situation? Ziehen Sie zum Beispiel mit jemandem zusammen oder ziehen Sie in ein anderes Land? Ändert sich Ihr Einkommen? Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen über eine Änderung. 

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Informieren Sie uns dann innerhalb von 6 Wochen. 

Informieren Sie uns rechtzeitig und vermeiden Sie ein Bußgeld. 

Wählen Sie Ihre Situation aus und sehen Sie, was Sie uns melden müssen

Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 4 Wochen:

Ihre Wohn- oder Lebenssituation

  • Ein Kind zieht zu Hause aus
  • Ein Kind zieht zu Ihnen
  • Ein Kind zieht mit einer anderen Person zusammen
  • Ein Kind heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft außerhalb der Niederlande
  • Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich
  • Die Sorge der Pflegeeltern eines Kindes ändert sich
  • Sie adoptieren ein Kind
  • Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen
  • Eine andere Person zieht zu Ihnen
  • Jemand zieht aus Ihrer Wohnung aus
  • Sie mieten oder vermieten ein Zimmer
  • Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft außerhalb der Niederlande
  • Ihr Mitbewohner/Ihre Mitbewohnerin im Alter von mindestens 27 Jahren beendet die Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung außerhalb der Niederlande 

Ihr Einkommen ändert sich

  • Ihr Einkommen wird höher oder niedriger
  • Sie erhalten ein neues Einkommen
  • Sie haben kein Einkommen mehr
  • Sie bekommen eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden

Bekommen Sie eine Zahlung aus einem persönlichen Pflegebudget (PGB), weil Sie jemanden betreuen oder versorgen? Dann gilt auch diese Zahlung als Einkommen.

Einkommen aus einem Unternehmen oder aus einem anderen Land

Haben Sie Einkünfte aus einem Unternehmen oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit? Oder bekommen Sie Einkünfte aus einem anderen Land als den Niederlanden? Melden Sie uns die oben genannten Änderungen dann in jedem Fall.

Arbeitseinkommen oder Einkommen aus dem Bezug einer Leistung

Erhalten Sie jeden Monat einen festen Betrag an Arbeitsentgelt, Rente oder Sozialleistung aus den Niederlanden? Diese Einkommensdaten erhalten wir direkt vom Belastingdienst (der niederländischen Steuerbehörde). Wenn sich Ihr Einkommen ändert und dies keine geringe (halb-)jährliche Erhöhung betrifft, informieren Sie uns bitte sofort. Die Daten, die wir vom Belastingdienst erhalten, sind mindestens 2 Monate alt. Wir passen dann Ihre Anw-Leistung direkt an. So vermeiden Sie, dass Sie zu viel Anw-Leistung erhalten, die Sie später zurückzahlen müssen.

Umzug in ein anderes Land

  • Sie ziehen aus den Niederlanden weg
  • Ein Familienmitglied zieht aus den Niederlanden in ein anderes Land

Erwerbsminderung

  • Sie wurden für erwerbsfähig erklärt
  • Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf
  • Ihr Erwerbsminderungsgrad ändert sich und beträgt nun weniger als 45 %

Gefängnis oder Sicherungsverwahrung

  • Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht
  • Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht, verweigern dies jedoch

Die folgenden Änderungsmeldungen bekommen wir automatisch von Ihrer niederländischen Wohngemeinde. Hierüber brauchen Sie uns nicht zu informieren. Melden Sie die Änderung jedoch rechtzeitig bei Ihrer Wohngemeinde:

  • Sterbefall
  • Sie und eventuell Ihr Partner/Ihre Partnerin ziehen innerhalb der Niederlande um
  • Heirat in den Niederlanden
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft

Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 4 Wochen:

  • Die Waise wird adoptiert
  • Die Waise bekommt einen neuen gesetzlichen Vertreter
  • Die Waise wird von einem Mann als Kind anerkannt
  • Das Gericht hat festgestellt, wer der Vater der Waise ist
  • Die Waise erhält eine Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
  • Die Leistung aus dem anderen Land ändert sich
  • Die Staatsangehörigkeit der Waise ändert sich
  • Der gesetzliche Vertreter der Waise zieht um
  • Die Waise wird in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht
  • Die Waise wird in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht, verweigert dies jedoch

Bei Waisen ab 16 Jahren müssen Sie auch folgende Änderungen melden:

  • Die Waise heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Die Waise versorgt keine andere Waise mehr und verbringt ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung
  • Die Waise macht tagsüber keine reguläre Schulausbildung mehr und auch keine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis. Diese Änderung brauchen Sie uns nur dann zu melden, wenn die Waise mindestens 18 Jahre alt ist oder bereits einen qualifizierten Schulabschluss hat
  • Die Waise hat bereits einen qualifizierten Schulabschluss. Die Waise war eine Zeit lang krank oder behindert. Jetzt kann die Waise wieder eine reguläre Schulausbildung oder eine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis machen

Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 6 Wochen:

Ihre Wohn- oder Lebenssituation

  • Ein Kind zieht zu Hause aus
  • Ein Kind zieht zu Ihnen
  • Ein Kind zieht mit einer anderen Person zusammen
  • Ein Kind heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Das elterliche Sorgerecht für ein Kind ändert sich
  • Die Sorge der Pflegeeltern eines Kindes ändert sich
  • Sie adoptieren ein Kind
  • Ein Kind stirbt (legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei)
  • Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich
  • Sie heiraten oder schließen eine eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen
  • Eine andere Person zieht zu Ihnen
  • Jemand zieht aus Ihrer Wohnung aus
  • Sie mieten oder vermieten ein Zimmer 
  • Sie oder ein Kind ziehen um
  • Sie oder ein Kind ziehen in ein anderes Land

Ihr Einkommen ändert sich

  • Ihr Einkommen wird höher oder niedriger
  • Sie erhalten ein neues Einkommen
  • Sie haben kein Einkommen mehr
  • Sie bekommen eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden

Sie brauchen uns nicht zu informieren, wenn sich Ihre Rente oder Sozialleistung aufgrund einer jährlichen oder halbjährlichen Inflationsanpassung nur wenig ändert.

Erwerbsminderung

  • Sie wurden für erwerbsfähig erklärt
  • Sie sind erwerbsgemindert und nehmen wieder eine Arbeit auf
  • Ihr Erwerbsminderungsgrad sinkt unter 45 %

Gefängnis oder Sicherungsverwahrung

  • Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht
  • Sie oder Ihr Kind werden in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht, verweigern dies jedoch

Melden Sie uns die folgenden Änderungen innerhalb von 6 Wochen:

  • Die Waise zieht um
  • Die Waise stirbt (legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei)
  • Die Waise wird adoptiert
  • Die Waise bekommt einen neuen gesetzlichen Vertreter
  • Die Waise wird von einem Mann als Kind anerkannt
  • Das Gericht hat festgestellt, wer der Vater der Waise ist
  • Die Waise erhält eine Leistung aus einem anderen Land als den Niederlanden
  • Der Anspruch auf eine nichtniederländische Leistung ändert sich
  • Die Staatsangehörigkeit der Waise ändert sich
  • Der gesetzliche Vertreter der Waise zieht um
  • Die Waise wird in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsverwahrung untergebracht
  • Die Waise wird in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht, verweigert dies jedoch

Ist die Waise 16 Jahre oder älter? Melden Sie dann auch die folgenden Änderungen:

  • Die Waise heiratet oder schließt eine eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Die Waise versorgt keine andere Waise mehr und verbringt ihre Zeit nicht mehr überwiegend mit der Haushaltsführung
  • Die Waise macht tagsüber keine reguläre Schulausbildung mehr und auch keine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis
  • Die Waise war eine Zeit lang krank oder behindert. Jetzt kann die Waise wieder eine reguläre Schulausbildung oder eine Ausbildung mit einer Kombination von Theorie und Praxis machen

Es gibt 4 Situationen. Lesen Sie pro Situation, welche Stellen Sie innerhalb welcher Zeit über den Sterbefall informieren müssen. 

  1. Die Person, die gestorben ist, wohnte in den Niederlanden und ist in den Niederlanden gestorben. Sie brauchen uns nicht über den Sterbefall zu informieren. Die Gemeinde muss wohl über den Sterbefall informiert werden. In der Regel macht das Bestattungsunternehmen dies. 
  2. Die Person, die gestorben ist, wohnte in den Niederlanden und ist in einem anderen Land als den Niederlanden gestorben. Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen über den Sterbefall. 
  3. Die Person, die gestorben ist, wohnte in einem anderen Land als den Niederlanden und ist in einem anderen Land als den Niederlanden gestorben. Informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen über den Sterbefall. 
  4. Die Person, die gestorben ist, wohnte in einem anderen Land als den Niederlanden und ist in den Niederlanden gestorben. Informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen über den Sterbefall.

Tipp: Müssen Sie den Sterbefall melden? Machen Sie das dann so bald wie möglich. Je schneller wir über den Sterbefall informiert werden, desto eher können wir die Zahlungen beenden. Die Hinterbliebenen bekommen dann ein Schreiben von uns, in dem steht, was sie erwarten können.