Ihre Krankenversicherung

Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, kann das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) für Sie gelten. Das CAK prüft dies. Wenn das niederländische Krankenversicherungsgesetz für Sie gilt, ziehen wir im Auftrag des CAK einen Zvw-Auslandsbeitrag von Ihrer Anw-Leistung ab.

Weitere Informationen zum Zvw-Auslandsbeitrag

Der Zvw-Auslandsbeitrag besteht aus:

  • einem Beitrag nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der Höhe Ihrer Anw-Leistung und von Ihrem Wohnland ab. Je niedriger die Kosten der medizinischen Versorgung in Ihrem Wohnland sind, desto niedriger ist auch Ihr Beitrag.
  • einem festen Beitrag für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren

Krankenversicherungszuschlag beantragen

In bestimmten Fällen bekommen Sie einen Krankenversicherungszuschlag als Zuschuss zum Zvw-Auslandsbeitrag. Die Höhe Ihres Gesamteinkommens entscheidet, ob Sie einen Krankenversicherungszuschlag bekommen können und wie hoch dieser Zuschlag ist. Sie beantragen den Krankenversicherungszuschlag beim niederländischen Dienst Toeslagen.

Weitere Informationen

Auf der Website „Nederland wereldwijd“ finden Sie mehr Informationen über Ihre Krankenversicherung außerhalb der Niederlande.