Ihr Partner/Ihre Partnerin ist verstorben

Wenn ein Partner stirbt, muss vieles geregelt werden. Oft hat ein Todesfall auch finanzielle Folgen. Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin stirbt, können Sie eine Anw-Leistung bekommen, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben und Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie verheiratet waren oder nicht, spielt keine Rolle. Lesen Sie hier, ob Sie eine Anw-Leistung bekommen können. 

Wann bekommen Sie eine Anw-Leistung?

Sie bekommen eine Anw-Leistung, wenn Sie am Sterbedatum Ihres Partners/Ihrer Partnerin:

  • für ein Kind unter 18 Jahren sorgen. Das Kind muss Ihr eigenes Kind, Ihr Pflegekind oder Ihr Stiefkind sein und bei Ihnen wohnen. Oder:
  • zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind

Bestimmte Einkünfte werden von Ihrer Anw-Leistung abgezogen. Deshalb prüfen wir, ob Sie Einkommen haben. Wir prüfen auch, ob Sie allein wohnen oder ob Sie mit anderen Personen zusammenwohnen.

Besondere Voraussetzungen bei Wohnort oder Arbeit außerhalb der Niederlande

Wählen Sie Ihre Situation aus:

Wohnen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat? Dann bekommen Sie eine Anw-Leistung, wenn:

  • Ihr Partner/Ihre Partnerin am Sterbedatum nach dem Hinterbliebenengesetz Ihres Wohnlandes versichert war oder
  • Sie nach dem Tod Ihres Partners/Ihrer Partnerin eine gesetzliche Hinterbliebenenrente aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz bekommen

Wie hoch Ihre Anw-Leistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr Partner/Ihre Partnerin in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Anw-Leistung.

Sie bekommen eine Anw-Leistung, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin:

  • früher in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat und
  • am Sterbedatum in der gesetzlichen Hinterbliebenenversicherung eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vertragsstaat versichert war

Wie hoch Ihre Anw-Leistung ist, hängt davon ab, wie viele Jahre Ihr Partner/Ihre Partnerin in den Niederlanden gearbeitet hat. Je mehr Jahre dies waren, desto höher ist die Anw-Leistung.