Antrag auf Anw-Leistung bei Wohnort außerhalb der Niederlande

Sie wohnen außerhalb der Niederlande. Wo beantragen Sie die Anw-Leistung dann? Das hängt von Ihrem Wohnland ab. Für Länder der Europäischen Union (EU) gelten andere Regeln als für Vertragsstaaten, für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder andere Länder.

Wählen Sie Ihre Situation aus und lesen Sie, wo Sie die Anw-Leistung beantragen können.

Sie können selbst wählen, wo Sie die Anw-Leistung beantragen. Dies ist möglich bei dem Sozialversicherungsträger

  • in Ihrem Wohnland oder
  • in dem Land, in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin zuletzt versichert war.

Wir empfehlen Ihnen, die Anw-Leistung in Ihrem Wohnland zu beantragen.

Wohnen Sie in einem Vertragsstaat oder einem EWR-Land? Beantragen Sie die Anw-Leistung dann bei dem Sozialversicherungsträger in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin zuletzt versichert war.

Wohnen Sie nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet

Dann können Sie vielleicht eine Hinterbliebenenleistung aus diesem Land bekommen. Wir regeln den Antrag für Sie bei den Trägern in diesem Land.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat nicht in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Vertragsstaat gearbeitet

Dann müssen Sie selbst Kontakt aufnehmen mit den Trägern in dem Land, in dem Ihr Partner/Ihre Partnerin versichert war.

Ändert sich die Hinterbliebenenleistung? Informieren Sie uns. Dies kann Folgen für Ihre niederländische Anw-Leistung haben.