Was zählt als Einkommen?

Der Beitrag für eine freiwillige Versicherung hängt vom Gesamteinkommen aus den Niederlanden und aus anderen Ländern ab. Was zählt als Einkommen für die freiwillige Versicherung? Und was dürfen Sie von Ihrem Einkommen abziehen?

Als Einkommen zählen unter anderem:

  • Lohn oder Entgelt
  • Einkommen aus Arbeit ohne Arbeitsvertrag
  • Gewinn aus einem eigenen Unternehmen
  • Leistungen, wie zum Beispiel eine Leistung nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw), dem Erwerbsminderungsversicherungsgesetz (WAO), eine Leibrente (lijfrente) oder eine Frührente
  • Eigentumspauschale ("eigenwoningforfait"): ein fester Betrag, der vom Wert Ihres Wohneigentums abhängt. Zahlen Sie Hypothekzinsen für Ihr Wohneigentum, ziehen wir diese von der Pauschale ab.

Die folgenden Beträge dürfen Sie von Ihrem Gesamteinkommen abziehen:

  • Sozialversicherungsbeiträge, die von Ihrem Lohn abgeführt wurden
  • Beiträge für Leibrenten
  • Beiträge zur Kranken-, Arbeits-/Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung
  • Spenden an Kirchen oder für einen guten Zweck
  • Unterhaltszahlungen für Ihren Expartner/Ihre Expartnerin
  • bestimmte krankheitsbedingte Kosten

Sie dürfen nicht all diese Kosten in voller Höhe von Ihrem Einkommen abziehen. Hierfür gelten ungefähr dieselben Regeln wie für die niederländische Steuererklärung.

Bitte beachten Sie: Den Beitrag für die freiwillige Versicherung können Sie nicht von Ihrem Einkommen abziehen.