Welche Änderungen müssen Sie melden?

Melden Sie Änderungen rechtzeitig

Ändert sich Ihre Situation? Informieren Sie uns innerhalb von 4 Wochen, wenn Sie noch in den Niederlanden wohnen. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, informieren Sie uns innerhalb von 6 Wochen. Informieren Sie uns rechtzeitig, damit Sie kein Bußgeld bekommen. 

Informieren Sie sich, damit Sie wissen, was wir von Ihnen erwarten.

Sie wohnen noch in den Niederlanden

Sind Sie noch nicht in Ihr Herkunftsland zurückgekehrt? Dann ist es wichtig, dass Sie uns die folgenden Änderungen melden:

  • Sie wollen doch nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren.
  • Sie ziehen an einem anderen Datum um, als Sie angegeben hatten.
  • Es ziehen mehr oder weniger Personen gemeinsam mit Ihnen um, als Sie angegeben hatten.

Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Sind Sie bereits in Ihr Herkunftsland zurückgekehrt? Dann ist es wichtig, dass Sie uns bestimmte Änderungen melden. Klicken Sie auf eine Überschrift, um zu sehen, was Sie melden müssen.

  • Sie heiraten
  • Sie sind nicht verheiratet und ziehen mit einer anderen Person zusammen.
  • Sie lassen sich von Ihrem Partner scheiden.
  • Sie leben dauerhaft getrennt von Ihrem Partner.
  • Ihr Kind unter 18 Jahren heiratet oder zieht mit einer anderen Person zusammen.
  • Ein Kind wird geboren.
  • Ein Familienmitglied stirbt.

  • Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit nicht mehr.
  • Sie oder Ihr Partner bekommen die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie verlieren die Staatsangehörigkeit Ihres neuen Wohnlands.

  • Sie oder Ihr Partner ziehen um.
  • Sie oder Ihr Partner ziehen in ein anderes Land.
  • Sie oder Ihr Partner kehren in die Niederlande zurück.
  • Ein Familienmitglied kehrt in die Niederlande zurück.

  • Die Höhe Ihrer niederländischen Leistung ändert sich.
  • Die Höhe der niederländischen Leistung Ihres Partners ändert sich.
  • Sie oder Ihr Partner erhalten erstmalig eine Zahlung aus den Niederlanden, zum Beispiel eine Rente, Pension oder Sozialleistung.

  • Sie oder Ihr Partner kommen ins Gefängnis, in eine Justizvollzugsanstalt oder in Sicherungsverwahrung.
  • Sie oder Ihr Partner sollen ins Gefängnis, in eine Justizvollzugsanstalt oder in Sicherungsverwahrung, verweigern dies jedoch.